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ᐅ Bearbeitungsgebühren bei Bauspar-Sofortdarlehen


Erstellt am: 09.11.14 16:00

hg680609.11.14 16:00
Schönen guten Tag,

vor einigen Tagen bin ich über das Thema Bearbeitungsgebühren bei Darlehen gestolpert, dass die gar nicht erhoben werden können.
Nun, wie sieht das eigentlich bei den Baupsr Sofortdarlehen aus?
Hier steht im Schufa-Eintrag ein gemeldeter Kreditbetrag, also dürfte doch auch hier keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden, oder?
Dann hatte ich vor einem Jahr eine Zwischenfinanzierung für den Hausbau. Die ist inzwischen schon abgelöst. Aber auch hier stand im Vertrag "Wertermittlungskosten". Die sind doch auch nicht rechtens, oder?

Vielleicht kann mich da mal jemand aufklären.

Schöne Grüße
Tobias
toxicmolotof09.11.14 19:39
Wertermittlungskosten sind keine Bearbeitungsgebühren.

Was ist ein Bausparsofortdarlehen? Und für was genau wurden dort Gebühren erhoben? Für den Kredit oder für den angeschlossenen Bausparvertrag?
hg680609.11.14 20:01
Ein Bausparsofortdarlehen ist im Prinzip ein Bausparer, bei dem Man aber sofort an das Darlehen kommt. D.h. die Anspaphase kommt hinterher.
Im Vertrag, der sich hier wörtlich "Darlehensvertrag" schimpft heißt es lediglich "Darlehensgebühr" und nicht Abschlussgeühr, ich glaube das ist ein wichtiger Unterschied.
Bei dem anderen Zwischenfinanzierungskredit und der "Wertermittlungskosten", so habe ich gelesen, sollen auch nicht auf den Kunden umlegbar sein.
toxicmolotof09.11.14 21:22
hg6806 schrieb:
die Anspaphase kommt hinterher
Rückwärtssparen... aha.
hg6806 schrieb:
"Darlehensgebühr"
Worauf genau wird die denn erhoben und wie genau berechnet?
Es ist und bleibt ein Bausparvertrag und eine Vorfinanzierung. Zwei grundsätzlich erstmal voneinander getrennte Verträge, vermutlich ein Kredit ohne Tilgung, dafür eine Tilgungsersatzleistung. Wo genau kommt die Gebühr ins Spiel? So recht beurteilen kann ich das nicht.
hg6806 schrieb:
so habe ich gelesen
Aha, was gelesen, wo gelesen und in welchem Bezug? Wurde dir das Ergebnis der Wertermittlung mitgeteilt? Dann ist die Gebühr soweit erstmal losgelöst vom Kredit zu betrachten, da es sich um eine Dienstleistung handelt, an der du durchaus selbst einen Nutzen hast. Es gibt irgendwo ein etwas älteres Urteil, wo Wertermittlungskosten nicht ok waren, was allerdings nur daran lag, dass die Bank den Wert ermittelt hat, diesen Wert aber für sich behalten hat. Sobald du aber diesen Wert ebenfalls erfährst, ist die Bank raus. Denn als (idR teurere) Alternative hättest du auch ein Verkehrswertgutachten bei einem Externen Dritten in Auftrag geben können und die Bank hat keine Arbeit damit.
hg680610.11.14 14:40
Im Darlehensvertrag heißt es nur "Bearbeitungskosten", sorry, nicht Darlehensgebühr. Aber kein Wort von Abschlussgebühren, die ja rechtskräftig wären.

Und wegen den Wertermittlungskosten wird man über Google überall fündig.
toxicmolotof10.11.14 15:30
Sehr einseitig geschrieben znd beleuchtet nur die eine Seite der Medallie. Dies war aber von der Verbraucherzentrale zu erwarten.

Taxkosten als Dienstleistung für den Kunden sind von diesen Urteilen nicht betroffen.

Es obliegt ja grundsätzlich erstmal dem Kreditnehmer, die Werthaltigkeit darzustellen.

Also kann der Kunde auch ein Gutachten auf eigene Kosten selbst beibringen.

Die Taxkosten einer Bank sind deutlich geringer als jedes freie Gutachten.
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