ᐅ Baustelle zum lüften besuchen?
Erstellt am: 08.04.2020 13:28
webbis 08.04.2020 13:28
Hallo, habe zwei Fragen.
1. Mein Sohn wohnt in Hessen und baut mit Architekt ein Haus in Bayern. Vor einer Woche wurde der Estrich gegossen. Das Haus soll jetzt ständig gelüftet werden.
Da mein Sohn nicht jeden Tag aus Hessen kommen kann, muss ich das erledigen.
Mindestens zwei mal am Tag.
Darf ich das wegen Coronakriese? Ich binn allein auf Baustelle, lüfte 20min. und fahre nach Hause.
2. Da wir vieles in Eigenleistung machen, dürfen wir nur zu zweit und nur am Wochenende, wenn keine Bauarbeiter da sind, weiter arbeiten?
1. Mein Sohn wohnt in Hessen und baut mit Architekt ein Haus in Bayern. Vor einer Woche wurde der Estrich gegossen. Das Haus soll jetzt ständig gelüftet werden.
Da mein Sohn nicht jeden Tag aus Hessen kommen kann, muss ich das erledigen.
Mindestens zwei mal am Tag.
Darf ich das wegen Coronakriese? Ich binn allein auf Baustelle, lüfte 20min. und fahre nach Hause.
2. Da wir vieles in Eigenleistung machen, dürfen wir nur zu zweit und nur am Wochenende, wenn keine Bauarbeiter da sind, weiter arbeiten?
Tarnari 08.04.2020 18:10
Ohne jetzt die genauen Bestimmungen bei euch zu kennen, wir sind in NRW, lautet die allgemeine Bestimmung doch: maximal zwei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ansonsten alle Mitglieder des gleichen Haushalts.
Danach gehend, würde ich denken, dass du das problemlos machen kannst.
Im Zweifel mach dich beim Ministerium oder der Polizei schlau.
Danach gehend, würde ich denken, dass du das problemlos machen kannst.
Im Zweifel mach dich beim Ministerium oder der Polizei schlau.
Isokrates 08.04.2020 18:49
In Bayern ist die Verfügungslage allerdings eine andere.
Hier darfst du das Haus nur zum Spazieren gehen, Sport machen, einkaufen, Arzt Besuche und aus triftigen Gründen verlassen.
Ob man in dem Lüften der Baustelle des Sohnes einen triftigen Grund sehen kann ist wohl juristische Auslegungssache.
Hier darfst du das Haus nur zum Spazieren gehen, Sport machen, einkaufen, Arzt Besuche und aus triftigen Gründen verlassen.
Ob man in dem Lüften der Baustelle des Sohnes einen triftigen Grund sehen kann ist wohl juristische Auslegungssache.
seat88 08.04.2020 19:08
Isokrates schrieb:
In Bayern ist die Verfügungslage allerdings eine andere.
Hier darfst du das Haus nur zum Spazieren gehen, Sport machen, einkaufen, Arzt Besuche und aus triftigen Gründen verlassen.
Ob man in dem Lüften der Baustelle des Sohnes einen triftigen Grund sehen kann ist wohl juristische Auslegungssache.Dann bist halt auf dem Weg zum Einkaufen wenn jemand fragt... Sehe darin auch kein Problem, ich denke du darfst lüften.
tumaa 08.04.2020 19:27
Das Ermessen macht einiges aus ......................................
Ein milderes Beispiel : das Hupen im Straßenverkehr ist nicht erlaubt, aber ganz ganz selten wird es geahndet z.B. bei Hochzeiten .
Ein milderes Beispiel : das Hupen im Straßenverkehr ist nicht erlaubt, aber ganz ganz selten wird es geahndet z.B. bei Hochzeiten .
Tarnari 08.04.2020 19:34
Ich würde auch denken, dass dies einem in Eurer Festlegung triftigem Grund entspricht.
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