Bauplatzkaufvertrag / Stadt im 1. Rang wg. Selbstnutzungsverpflic

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Bauplatzkaufvertrag / Stadt im 1. Rang wg. Selbstnutzungsverpflic
>> Zum 1. Beitrag <<

Nordlys

Nordlys

Schwimbi, warum redest Du nicht Montag mit der Stadt? Und benennst da Deinen Ärger, höflich, aber klar sagst Du, was Du möchtest und warum sie bei Dir nun das Grundbuch verderben wollen. Und dann höre hin, eas sie sagen. Nur dem Sprechenden kann geholfen werden sagen wir hier immer im Amt. Karsten
 
11ant

11ant

Noch ein Hinweis, es handelt sich um den zweiten Bauabschnitt . Käufer im ersten Bauabschnitt hatten diesen Passus nicht.
Dann wird es wohl im ersten Abschnitt mehr (Ferienwohnungs)spekulanten gegeben haben, als die Gemeinde tolerieren mochte. Baugebietsentwicklung hat schließlich strukturpolitische Ziele, die Förderung von Gewinnen im Grundstückshandel gehört nicht zu den Motiven der öffentlichen Hand. Und eine unbewehrte Sanktion wäre gleich einer wirkungslosen.
 
F

Fuchur

Wir das nicht üblicherweise über eine Vormerkung eines Rückübertragungsanspruchs gelöst? Die Höhe der Strafe ist ja ein Witz in dem Zusammenhang, die liegt doch meist sehr deutlich höher.
 
K

Kekse

Rückauflassungsvormerkung haben wir auch, die dient aber zur Absicherung des Bauzwangs binnen 3 Jahren. Vertragsstrafe bei nicht-Selbstnutzung ist ebenfalls in ähnlicher Höhe (16.025 € oder 25 €/qm) und die muss man ja auch relativ zum Grundstückspreis sehen (105 €/qm bei uns, da sind 25 ne wirksame Abschreckung. In München würde es darauf dagegen auch nicht mehr ankommen…)
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben