Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das?

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D

Doc.Schnaggls

Hallo Lassemann,

das freut mich für Euch!

So eine Nachricht hätte mir schlaflose Nächte bereitet...

Grüße,

Dirk
 
W

Wastl

???
Wenn das Amt versäumt, in einer vom Gesetz gesetzten Frist die Baugenehmigung zu bearbeiten (ablehnen oder genehmigen), besagt das Gesetz eben auch, dass die Baugenehmigung so erteilt wird wie beantragt bzw. man ohne Baugenehmigung bauen kann. Was das jetzt mit abstempeln zu tun hat - keine Ahnung. Aber wie schon angedeutet: das Planungsbüro sollte die Fristen besser kennen.
Naja man kann als Kommune / Stadt eine Veränderungssperre über ein Gebiet legen, bis ein Bebauungsplan rechtskräftig ist und in der Zwischenzeit alle Bauanträge stoppen / ablehnen wegen der Veränderungssperre.
Ist ja hier glücklicherweise nicht der Fall.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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