ᐅ Architektenvertrag für Einfamilienhaus - ok?
Erstellt am: 15.07.21 13:31
H
hampshire15.07.21 15:45Ein sehr guter Tipp von .
Das wichtigste für mich bei einem Vertrag ist, dass ich dem Vertragspartner unterstelle, dass er verträglich ist und ich mich mit ihm vertragen kann. Ich kann nicht beurteilen, wie kompatibel ihr mit dem Architekten seid. Ein gutes Bauchgefühl schützt zwar nicht zuverlässig, aber ein schlechtes Bauchgefühl ist ein guter Ratgeber zum Abstandnehmen - egal was im Vertrag steht. Daher: Auch auf die "Bäuche" hören, liebe Bauherren.
Das wichtigste für mich bei einem Vertrag ist, dass ich dem Vertragspartner unterstelle, dass er verträglich ist und ich mich mit ihm vertragen kann. Ich kann nicht beurteilen, wie kompatibel ihr mit dem Architekten seid. Ein gutes Bauchgefühl schützt zwar nicht zuverlässig, aber ein schlechtes Bauchgefühl ist ein guter Ratgeber zum Abstandnehmen - egal was im Vertrag steht. Daher: Auch auf die "Bäuche" hören, liebe Bauherren.
G
Gerddieter15.07.21 20:03Wenn Du jetzt schon weisst dass du in Einzelvergabe bauen willst und der Architekt so arbeitet wie ihr es Euch vorstellt - kannste so machen....
Falls du die Möglichkeit eines GU Schlüsselfertigbau offen lassen willst oder falls du die Möglichkeit haben möchtest den Architekt loszuwerden - dann max. Leistungsphase 1-4 machen und mehr nur wenns dann passt...
Falls du die Möglichkeit eines GU Schlüsselfertigbau offen lassen willst oder falls du die Möglichkeit haben möchtest den Architekt loszuwerden - dann max. Leistungsphase 1-4 machen und mehr nur wenns dann passt...
K
k-man202115.07.21 20:52Mir fehlt dort eine vernünftige Beschreibung der Architekten-Leistungen und Pflichten ... google mal nach Architekten-Standardvertrag oder Architektenvertrag für Gebäude, da gibt es vernünftige Muster.