Architekt hat sich verschätzt

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O

Obelix-1

Unser Hausbau wird immer teurer. Erst verschätzte sich der Architekt bei den Gründungskosten und aus 15.000 Euro wurden 33.000 Euro (!) und jetzt setzt sich die Fehlkalkulation bei einigen Gewerken fort. Er hat die Kosten scheinbar immer zu niedrig angesetzt. So langsam schwindet nicht nur das Vertrauen in den Architekten sondern auch unsere Rücklagen.
Was kann man jetzt noch tun? Können wir den Architekten für die Fehleinschätungen irgendwie haftbar machen?
Danke, Obelix
 
M

MODERATOR

An Ihrem Profil sehe ich, dass Sie aus Deutschland schreiben; hier können Sie den Architekten für seine falschen Schätzungen haftbar machen; Schätzungen, die so weit von den realen Kosten abweichen, stellen einen Mangel dar.
Man muss aber sicherstellen, dass es dem Architekten möglich war, Kenntnisse übder den Baugrund zu erlangen, dass ihm beispelsweise Daten einer Baugrunduntersuchung zur Verfügung gestellt wurde - was aber auch voraussetzt, dass er zu einer Baugrunduntersuchung geraten hatte.

Wie gesagt, grundsätzlich gibt es den Mangel der Kostenüberschreitung, es müssen aber die Umstände geklärt werden, um dem Architekten eindeutig den Mangel nachweisen zu können.
Sprechen Sie ihn am besten darauf an, er soll Ihnen seine Schätzung in Bezug zu den realen Kosten erläutern.
 
O

Obelix-1

Hallo Herweck, danke für deine Antwort. Soweit ich das meinen Unterlagen entnehmen kann, hat der Architekt den Baugrund nicht untersuchen lassen :-( Er meinte auch schon mal zu hohen Gründungskosten: "Ich hätte nie gedacht, dass es so aufwendig wäre den Baugrund zu erschließen..."
Ohne vorherige Baugrunduntersuchung wird es wohl schwieriger den Architekten in Haftung zu nehmen, oder?
 
M

MODERATOR

Da wären wir bei der Beratungspflicht des Architekten; er hätte Sie darauf hinweisen müssen, dass eine Baugrunduntersuchung notwendig wäre - ist sie zwar nicht immer, z.B., wenn es Erfahrungswerte zum Baugebiet gibt, zur Sicherheit sollten Architekten aber immer eine Baugrunduntersuchung anraten.Wenn Sie den Architekten in Haftung nehmen möchten, sollten Sie einen Baurechts-Anwalt konsultieren, oder vorher vielleicht doch die Schiedsstelle der Architektenkammer; die Architektenkammer Ihres Bundeslandes finden Sie im www.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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