Anzeige der Nutzungsaufnahme. Was wird dadurch angestoßen?

4,00 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 08.01.2026
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Anzeige der Nutzungsaufnahme. Was wird dadurch angestoßen?
>> Zum 1. Beitrag <<

A

Altai

Bei mir wollten sie eine Bescheinigung vom Schornsteinfeger, dass die Heizung abgenommen ist, sowie Fotos zum Nachweis, dass ein vom Vorbesitzer errichteter, nicht genehmigter Teil der Bodenplatte wie vereinbart abgerissen wurde. Im Prinzip könnten sie wohl auch zur Besichtigung kommen, haben sie aber nicht gemacht.
Mit Grundsteuer, Abwasser, Müll o.ä. hat das alles nichts zu tun. Die zuständigen Stellen melden sich separat.
 
Zuletzt aktualisiert 08.01.2026
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3170 Themen mit insgesamt 43126 Beiträgen
Oben