ᐅ Angrenzer hat Einwand eingereicht - Erfahrungen?
Erstellt am: 20.03.23 14:07
schoenerwohn20.03.23 14:07
Hallo in die Runde,
wir möchten in Kürze mit unserem Bauprojekt starten und erwarten in den kommenden Tagen die Entscheidung über den Bauantrag.
Ein Angrenzer hat einen anwaltlichen Einwand zu unserem Bauprojekt eingereicht (diverse Punkte).
Gibt es Erfahrungswerte:
- Muss das Bauvorhaben meistens umgeplant werden?
- Hat die städt. Gemeinde ggf. die Möglichkeit die Einwände des Nachbarn "abzulehnen", obwohl diese von einem Rechtsanwalt identifiziert und eingereicht wurden?
Danke sehr!
MfG
wir möchten in Kürze mit unserem Bauprojekt starten und erwarten in den kommenden Tagen die Entscheidung über den Bauantrag.
Ein Angrenzer hat einen anwaltlichen Einwand zu unserem Bauprojekt eingereicht (diverse Punkte).
Gibt es Erfahrungswerte:
- Muss das Bauvorhaben meistens umgeplant werden?
- Hat die städt. Gemeinde ggf. die Möglichkeit die Einwände des Nachbarn "abzulehnen", obwohl diese von einem Rechtsanwalt identifiziert und eingereicht wurden?
Danke sehr!
MfG
i_b_n_a_n20.03.23 14:23
warte mal kurz, ich frage meine Glaskugel ...
(viel zu wenige Infos! Und: Auch ReA können irren, manchmal sogar absichtlich)
(viel zu wenige Infos! Und: Auch ReA können irren, manchmal sogar absichtlich)
Tolentino20.03.23 14:25
Ich hatte letztens einen Unfall. Die Gegenseite hat jetzt per Anwalt geschrieben ich sei Schuld. Wie geht denn da normalerweise die Rechtsprechung aus?
Habe ich noch eine Chance obwohl die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat?
Was sagt...
Habe ich noch eine Chance obwohl die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat?
Was sagt...
11ant20.03.23 14:34
schoenerwohn schrieb:
Gibt es Erfahrungswerte:Es gibt Erfahrungswerte, die auf einen Zusammenhang zwischen Umfang und Verständlichkeit der Beschreibung mit der Brauchbarkeit der Antworten hinweisen 🙂 Ob mit Anwalt oder ohne, der Einwender muß legitimiert sein (hier als Nachbar wohl erfüllt) und seine Einwände müssen Substanz haben. Dann hat die Behörde sie sachlich zu prüfen - und wenn sie stichhaltig gegen die angegriffenen Aspekte des Baubegehrens sprechen, muß ihnen abgeholfen werden. Der Leiter des Bauamtes wird dazu eine fachliche Stellungnahme fertigen, und der Leiter des Rechtsamtes (Volljurist) wird dann darüber befinden und einen entsprechenden Bescheid entwerfen, wie das Bauamt reagieren soll. Der Einwender hat Anspruch auf Antwort binnen angemessener Frist.
Worum geht es denn überhaupt: Bebauungsplan- oder §34-Gebiet, begehrt Ihr zu weitreichende Befreiungen (und welche) ?
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sergutsh20.03.23 14:38
Also wenn die Einwände begründet sind und ihr mit eurer Planung gegen das Landesbaurecht verstößt dann kannst du in den kommenden Tagen wohl nicht mir der (positiven) Entscheidung rechnen.
Im übrigen ist es schön solche Nachbarn zu haben, die noch vor Baugenehmigung die zukünftigen Nachbarn mit Anwalt und Gericht bekämpfen.
Im übrigen ist es schön solche Nachbarn zu haben, die noch vor Baugenehmigung die zukünftigen Nachbarn mit Anwalt und Gericht bekämpfen.
i_b_n_a_n20.03.23 14:41
sergutsh schrieb:
Also wenn die Einwände begründet sind und ihr mit eurer Planung gegen das Landesbaurecht verstößt dann kannst du in den kommenden Tagen nicht mir der (positiven) Entscheidung rechnen.
Im übrigen ist es schön solche Nachbarn zu haben, die noch vor Baugenehmigung die zukünftigen Nachbarn mit Anwalt und Gericht bekämpfen.dazu muss man immer beide Seiten hören! Das kann durchaus seinen Grund haben so schwere Geschütze aufzufahren (Vorgespräche erfolglos, kein Kontakt möglich etc..) WIR kennen die Vorgeschichte nicht, sollten also, anders als sein Anwalt, objektiv urteilen. Können das aber mangels Informationsumfang nicht.