Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter

4,00 Stern(e) 9 Votes
G

guckuck2

Ohje. Lass dich bitte beraten.
Einzug bedeutet meist Abnahme.
Mängelrügen müssen korrekt abgefasst werden.
Einfach mal Geld einbehalten und „gar nichts mehr zahlen“ endet zügig im vollständigen Stillstand. Das sind oberdämliche „Ratschläge“ - auch das nur mit anwaltlichen Rat, bitte.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42609 Beiträgen
Oben