Abstandsflächen Bayerische Bauordnung - Novelle und Änderungen

4,60 Stern(e) 5 Votes
E

elminster

Hallo,

bei der bayerischen Bauordnung gab es zum 1.2.21 eine Änderung (Novelle). Demnach beträgt die nötige Abstandsfläche nunmehr 0,4 H anstelle zuvor 1 H. Diese muss jedoch zu allen Seiten eingehalten werden (nicht wie zuvor nur an 2 bei Berücksichtigung des 16m-Privilegs). Außerdem ändert sich die Berechnung der traufseitigen Abstandsflächen: "Die Höhe von Dächern mit einer Neigung bis einschließlich 70° wird der Wandhöhe künftig zu 1/3, die mit einer Neigung von mehr als 70° wird voll hinzugerechnet."

Verstehe ich es das richtig, dass die Dachhöhe zu 1/3 zur Wandhöhe gerechnet wird und von dieser Summe 40% genommen werden?
Sprich in folgendem Beispiel: Wandhöhe 6m, Dachhöhe 5m, Dachneigung 45 Grad wäre die Abstandsfläche traufseitig [6m+(5m/3)]*0,4=3,07m und giebelseitig (6m+5m)*0,4=4,4m.
Ich bin mir nicht 100% sicher, ob das so passt oder ob traufseitig nicht doch 6m*0,4+5m*1/3=4,07m beträgt.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand eine Erklärung geben könnte.
 
G

Gille D

Tja, die Neufassung ist wohl noch so neu dass kaum einer sie kennt. Geht mir bezüglich der Dachgauben ähnlich.
 
E

Escroda

Verstehe ich es das richtig, dass die Dachhöhe zu 1/3 zur Wandhöhe gerechnet wird und von dieser Summe 40% genommen werden?
Ja.
traufseitig [6m+(5m/3)]*0,4=3,07m
Richtig.
giebelseitig (6m+5m)*0,4=4,4m
Richtig, aber nur für die Firstspitze. Die Abstandsflächen sind nämlich nicht mehr rechteckig, sondern passen sich der Wandhöhe an.
ob traufseitig nicht doch 6m*0,4+5m*1/3=4,07m beträgt.
Nein.
Geht mir bezüglich der Dachgauben ähnlich.
Wie geht es Dir denn?

Zu beachten ist, dass jede Kommune eigene Regelungen treffen kann und für diejenigen, die über 250.000 Einwohner haben, wieder andere Regeln gelten.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2299 Themen mit insgesamt 80239 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben