Abstandsfläche bei grenznaher Bebauung

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kaho674

kaho674

Nun ich denke, die Einspruchsfrist ist nach 20 Jahren abgelaufen. Vermutlich müsst Ihr die vollen 5,25m oder was auch immer nötig ist, um auf 6m zu kommen, wegrücken. Ist es denn sehr eng bei Euch?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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