Abstandsfläche bei grenznaher Bebauung

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H

humpelpumpel92

Hallo!

Wir wollen nächstes Jahr unser Eigenheim in Sachsen bauen. Wir bleiben artig genau 3 Meter von der Grenze zu unseren Nachbarn entfernt. Diese haben allerdings vor 20 Jahren ein Haus gebaut, das nicht mal einen Meter (an der engsten Stelle 75 cm) von der Grenze entfernt ist. Der damalige Besitzer unseres Grundstücks hat dem zugestimmt. Außerdem war unser Nachbar irgendein hohes Tier in der Stadt, sodass wir glauben, das ging nicht so ganz mit rechten Dingen zu...

Jetzt unsere Frage: Kann das Bauamt unser Haus ablehnen und sagen, dass wir wegen Brandschutz etc. noch weiter von der Grenze weg bleiben müssen oder reichen 3 Meter? Und können wir dann in die Wand zur Grenze Fenster einsetzen?

Vielen Dank für jede Antwort!
Thomas und Franziska
 
tomtom79

tomtom79

Wenn ihr eine Baulast habt wird die im Grundbuch eingetragen, generiert diese Baulast abstandsflächen so müsst ihr diese auf eurem Grundstück einhalten. Sowas sollte aber vor dem Kauf geklärt werden.
 
U

User0815

Bitte nicht verwechseln: Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der Gemeinde und sind öffentlich- rechtliche Verpflichtungen, Dienstbarkeiten wie Wege- oder Leitungsrechte sind private Vereinbarungen und stehen im Grundbuch. Sicherheitshalber immer beides einsehen.
 
H

humpelpumpel92

Also wir haben einen A5 Zettel, auf dem steht, dass unser Nachbar seine Abstandsfläche halbieren darf (Wobei 75 cm mehr als halbiert sind, oder?!?). Die Frage ist jetzt, was bedeutet das für uns? Müssen wir weiter als 3 Meter entfernt bleiben?
 
H

humpelpumpel92

Es ist ein Haupthaus mit zwei Etagen. Ich habe gerade auch mal in den Unterlagen geschaut. Der Vorbesitzer hat der Bebauung zugestimmt, aber festgelegt, dass sie 1,50 Meter von der Grenze entfernt sein müssen. Sind sie aber lange nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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