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humpelpumpel92
Hallo!
Wir wollen nächstes Jahr unser Eigenheim in Sachsen bauen. Wir bleiben artig genau 3 Meter von der Grenze zu unseren Nachbarn entfernt. Diese haben allerdings vor 20 Jahren ein Haus gebaut, das nicht mal einen Meter (an der engsten Stelle 75 cm) von der Grenze entfernt ist. Der damalige Besitzer unseres Grundstücks hat dem zugestimmt. Außerdem war unser Nachbar irgendein hohes Tier in der Stadt, sodass wir glauben, das ging nicht so ganz mit rechten Dingen zu...
Jetzt unsere Frage: Kann das Bauamt unser Haus ablehnen und sagen, dass wir wegen Brandschutz etc. noch weiter von der Grenze weg bleiben müssen oder reichen 3 Meter? Und können wir dann in die Wand zur Grenze Fenster einsetzen?
Vielen Dank für jede Antwort!
Thomas und Franziska
Wir wollen nächstes Jahr unser Eigenheim in Sachsen bauen. Wir bleiben artig genau 3 Meter von der Grenze zu unseren Nachbarn entfernt. Diese haben allerdings vor 20 Jahren ein Haus gebaut, das nicht mal einen Meter (an der engsten Stelle 75 cm) von der Grenze entfernt ist. Der damalige Besitzer unseres Grundstücks hat dem zugestimmt. Außerdem war unser Nachbar irgendein hohes Tier in der Stadt, sodass wir glauben, das ging nicht so ganz mit rechten Dingen zu...
Jetzt unsere Frage: Kann das Bauamt unser Haus ablehnen und sagen, dass wir wegen Brandschutz etc. noch weiter von der Grenze weg bleiben müssen oder reichen 3 Meter? Und können wir dann in die Wand zur Grenze Fenster einsetzen?
Vielen Dank für jede Antwort!
Thomas und Franziska