H hanghaus2023 Sonntag um 09:50 Teilen #7 NatureSys schrieb: Das Gleiche gilt für Balkone und Terrassen. Zum Vergrößern anklicken.... Ist das Deine Interpretation oder sag mal die Quelle. MMn gilt das nicht für ebenerdige Terrassen.
NatureSys schrieb: Das Gleiche gilt für Balkone und Terrassen. Zum Vergrößern anklicken.... Ist das Deine Interpretation oder sag mal die Quelle. MMn gilt das nicht für ebenerdige Terrassen.
N NatureSys Sonntag um 09:55 Teilen #8 hanghaus2023 schrieb: Ist das Deine Interpretation oder sag mal die Quelle. MMn gilt das nicht für ebenerdige Terrassen. Zum Vergrößern anklicken.... Das steht in §23 Absatz 1 des Niedersächsischen Nachbarrechtgesetz.
hanghaus2023 schrieb: Ist das Deine Interpretation oder sag mal die Quelle. MMn gilt das nicht für ebenerdige Terrassen. Zum Vergrößern anklicken.... Das steht in §23 Absatz 1 des Niedersächsischen Nachbarrechtgesetz.
M MachsSelbst Sonntag um 15:00 Teilen #9 Ich frage mich warum eure Terrasse offenbar so nah an der Grenze ist, dass eine Sitz- und Grillecke des Nachbarn nah an Grenze euch stört.
Ich frage mich warum eure Terrasse offenbar so nah an der Grenze ist, dass eine Sitz- und Grillecke des Nachbarn nah an Grenze euch stört.