Ablauf Risikolebensversicherung im Todesfall

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rosinanthe

Hallo Forum,

meine Frau und ich wollen unser gemeinsames (50/50) Darlehen mit Risikolebensversicherungen (RLV) absichern. Unser Kreditgeber hat uns ein scheinbar attraktives Angebot für zwei Personen "über Kreuz" gemacht. Jede einzelne RLV deckt die gesamte Darlehenshöhe ab, wobei sich die Versicherungssumme jedes Jahr an der noch offenen Restschuld orientiert. Obendrein liegt die Auszahlung stets 15% über der Versicherungssumme um etwaige Vorfälligkeitsgebühren abzufangen. Klingt irgendwie "maßgeschneidert", aber vllt. ist das auch genau ein Nachteil. Bezugsberechtigt ist im Übrigen bei beiden RLVs der Kreditgeber.

Korrigiert mich hier bitte:
Mal angenommen ich versterbe nach 6 Jahren. Die Schuld beträgt hier noch 300 TEUR. Die RLV meiner Frau (auf mein Leben) zahlt dem Kreditgeber 300TEUR + 15% aus. Nun ist es fraglich, ob "mein Tod" ausreichend ist, um eine außerordentliche Kündigung des Kredits zu verursachen, aber die Bank erzählt uns, dass sie die 300 TEUR einbehalten würde, von den zusätzlichen 15% noch die Vorfälligkeitsgebühren abziehen würde und den Rest meiner Frau überweist. Klingt gut, aber ich vermute es gibt Situationen in welchen die Bank das Darlehen nicht beenden will. In solch einem Fall würde ich hoffen, dass die vollen 300 TEUR +15% an meine Frau weitergegeben werden. Es ist aber die Entscheidung des Kreditgebers.
Wieder angenommen der Kredit wird gekündigt und die RLV begleicht die Restschuld und die Gebühren. Die Schuld ist ab dem 7. Jahr also bei 0€.
"Meine" RLV (auf das Leben meiner Frau) wird meine Frau oder meine Nachkommen (mit Zustimmung meiner Frau) geerbt haben. Aber nachdem die Restschuld bei 0€ liegt, wird diese RLV nach meinem Verständnis automatisch beendet. Wieder war's nicht unsere Entscheidung. Wenn hingegen die Auszahlung der ersten RLV an meine Frau weitergegeben wurde, dann könnte mein Erbe von meinem Vertrag profitieren. Wenn nun meine Frau stirbt, dann bekommt er nämlich die Auszahlung meiner RLV und hat obendrein das angelegte Vermögen meiner Frau. Nachdem die Versicherung hier beinahe zwei Mal auszahlen müsste, nehme ich an, dass bei meinem Tod doch direkt eine außergewöhnliche Kündigung erfolgt und es bei der einmaligen Auszahlung bleibt.

Dem gegenüber stelle ich nun zwei ganz normale RLVs bei einem Fremdunternehmen. Auch dort würde ich es vermutlich schaffen, die Versicherungssumme ähnlich wie unsere Restschuld verlaufen zu lassen (durch Angabe von tilgungsfreier Zeit, Gesamtschuldzins, Gesamttilgungssatz).
Die Versicherungssumme von 300 TEUR geht an meine Frau und SIE kann nun entscheiden, ob sie den Betrag "anlegt" und die monatl. Kreditraten damit begleicht, oder versucht eine Kündigung zu erwirken.
Des weiteren wird "meine" RLV vererbt. Obwohl die reale Schuld bereits getilgt ist, würde diese RLV meinem Erben beim Tod meiner Frau die dann noch theoretisch offene Kreditsumme überweisen - also würde der Erbe in diesem Konstrukt doch noch profitieren. Sehe ich das falsch?

Die vier hier aufgeführten RLVs sind alle vergleichbar teuer. Die Version des Kreditgebers wird klar die Restschuld am besten decken, aber nimmt uns auch Entscheidungsräume. Die Version des Fremdanbieters bedient nur die Vorfälligkeitsgebühren nicht, bietet aber Entscheidungsspielraum.

Und zu guter Letzt: was macht man als Hinterbliebener eigentlich mit der Auszahlung der RLV? Begleicht man wirklich die Schuld und die Vorfälligkeit, oder legt man das Geld an und zahlt die normalen Raten weiter?

So, das war lang, aber ich hoffe es ist auch/trotzdem verständlich Danke für Feedback zu meinen Gedanken!

Rosinanthe
 
Tassimat

Tassimat

Meiner Meinung nach ist die RLV zu hoch angesetzt.

Sollte die Versicherung wirklich zum tragen kommen, dann kann der andere ja immer noch arbeiten und das Haus regulär abbezahlen. Warum muss man denn dann auf einen Schlag das Haus abbezahlen, nur weil der andere stirbt? Und warum auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung? Sparbuch mit 0% und weiter geht der Darlehensvertrag bis zur normalen Sonderkündigungsoption.

Meiner Meinung nach sollte die RLV den Einkommensverlust etwas ausgleichen und Dinge wie zusätzliche Kosten in der Kinderbetreuung ausgleichen können, wobei es auch noch die Halbwaisenrente gibt.

Eure Variante klingt schön, aber da wird der Tod des anderen "vergoldet"
 
T

Tobibi

Also wir haben jetzt letzte Woche erst Risikolebensversicherungen über Kreuz abgeschlossen. Mit fester Summe und zwar die Hälfte des Kredites. Damit fühlen wir uns recht wohl.
Sollte der Fall eintreten, dass einem von uns schon bald etwas passiert, sind die Schulden zwar nicht weg, aber man kann damit schon ziemlich viel Zeit überbrücken bis die Kinder aus dem gröbsten raus sind und der Verbleibende wieder Vollzeit arbeiten kann.
Irgendwann ist der Punkt erreicht wo die Auszahlung die Restschuld übersteigt. Aber dann ist es ja auch schön, wenn die Familie versorgt ist.
 
B

Bautitus

Die komplizierten Varianten sind schwer zu kalkulieren (da viele mögliche Szenarien und geringe Anzahl an Kunden im Bestand). Geht zu einem großen Direktversicherer und schließt zwei stinknormale Versicherungen mit Versicherungsnehmer = versicherte Person ab. Davon verkaufen sie Tausende die Woche und sie kennen die Risiken ganz genau und haben einen sehr attraktiven Preis.
 
H

HilfeHilfe

Ihr habt erst mal eine Absicherung was schon mal super ist . Die Höhe ist auch absolut in Ordnung . Es wird immer die Restschuld plus X ausgezahlt . Fraglich ist ob der Tod berechtigt vorzeitig zu kündigen . Den du hast richtig erkannt . Die Bank muss hier nicht eine Kündigung zulassen. Also was ist dann zu tun ? RLV Geld nehmen und beiseite packen und damit das Darlehen bedienen . Auch schön sondertilgen . Ihr macht euch zu sehr einen Kopf
 
A

aero2016

Die komplizierten Varianten sind schwer zu kalkulieren (da viele mögliche Szenarien und geringe Anzahl an Kunden im Bestand). Geht zu einem großen Direktversicherer und schließt zwei stinknormale Versicherungen mit Versicherungsnehmer = versicherte Person ab. Davon verkaufen sie Tausende die Woche und sie kennen die Risiken ganz genau und haben einen sehr attraktiven Preis.
Dann kann es aber passieren, dass auf den Betrag Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Je nachdem, was sonst noch so vererbt wird.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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