1 oder 2 Notartermine?

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M

Mellow

Hallo,

am Mittwoch habe ich mich zum Kauf einer Wohnung entschieden und dies dem Makler mitgeteilt. Schon am selben Abend schlug er mir einen Notartermin für nächste Woche Mittwoch vor und versprach mir den Kaufvertragsentwurf bis Freitag um über das Wochenende diesen durchzusehen.

In der Annahme das es nur einer von 2 Terminen beim Notar ist, habe ich zugesagt. Nun meint aber ein Bekannter, der in der Immobilienbranche tätig ist, dass es nur einen Termin gibt und das ich den Kaufvertragsentwurf 2 Wochen vorher haben müsste...wie ist es nun wirklich? Ist Mittwoch schon der eine und endgültige Unterzeichnungstermin oder fertigt der Notar den Vertrag danach erst an? Ich habe nämlich auch noch garnicht eine Finanzierungszusage von der Bank...
 
B

Bauexperte

Hallo,

...wie ist es nun wirklich? Ist Mittwoch schon der eine und endgültige Unterzeichnungstermin oder fertigt der Notar den Vertrag danach erst an? Ich habe nämlich auch noch garnicht eine Finanzierungszusage von der Bank...
Wenn Dein Bekannter in der Immo-Branche tätig ist, weshalb glaubst Du ihm dann nicht? Es gibt nur einen Termin und im Termin unterschreibst Du den Notarvertrag zum Kauf der ETW.

Der Vertragsentwurf sollte Dir im Idealfall 14 Tage vorher zur Überprüfung vorgelegt werden; einen verbindlichen Rechtsspruch dazu gibt es dazu nicht; schon gar nicht, wenn Du einer - wie geschehen - einer kürzeren Frist zustimmst. ABER noch beim Notar - welcher Dir den Notarvertrag vorlesen muß, jedwede Frage bzgl. der Vertragsgestaltung beantworten muß - kannst Du vom Kauf zurücktreten.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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