Freistellungsauftrag abgelehnt - ohne Grund?

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Kisska86

Kisska86

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage bzgl. weiterer Vorgehensweise. Unser Neubau ist fertig geplant und laut Architekt komplett nach dem Bebauungsplan und alles paletti. Wir haben alle Unterlagen unterschrieben und eine Genehmigungsfreistellung (§ 67 Bauordnung NRW) bei der Gemeinde beantragt.

Jetzt schreibt mir der Sachbearbeiter sofort fünf Tage nach Eingang des Antrags, dass er "für das Vorhaben in der vorgelegten Planung ein Baugenehmigungsverfahren für erforderlich" hält. Als einziger Grund ist "Das geplante Vorhaben ist meines Erachtens nicht eingeschossig. Das Kellergeschoss ist so geplant ein Vorllgeschoss." angegeben.

Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist das als Grund genug? Muss er nicht angeben, was daran genau für ihn ein Vollgeschoss darstellt?
2. Wie ist in so einem Fall die weitere Vorgehensweise? Kann ich mich an Ihn wenden und ihn fragen? Sollte das lieber der Architekt selbst machen?
3. Hatte schon einmal jemand so einen Fall und kann Erfahrungen berichten?

Wir möchten natürlich gern das Baugenehmigungsverfahren umgehen und laut Architekt sind auch alle Richtlinien für einen Eingeschosser eingehalten. Ich habe auch die Bauordnung NRW gelesen und ebenfalls alles nachvollziehen können. Haben wir da wohl noch ein Chance oder denkt ihr, wir sollten einfach direkt einen Bauantrag stellen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren?

Danke für eure Hilfe schon mal im voraus.

LG
 
B

Bauexperte

Hallo,

1. Ist das als Grund genug? Muss er nicht angeben, was daran genau für ihn ein Vollgeschoss darstellt?
Nein, wieso? Die Definition eines Vollgeschosses ist ja in der Bauordnung NRW vorgegeben; auch ab wann ein Keller als Vollgeschoss zählt.

2. Wie ist in so einem Fall die weitere Vorgehensweise? Kann ich mich an Ihn wenden und ihn fragen? Sollte das lieber der Architekt selbst machen?
Du hast Dich doch bewußt für die Zusammenarbeit mit einem Architekten entschieden. Dann Lass ihn das auch klären, denn er begegnet dem Sachbearbeiter des Bauplanungsamtes auf Augenhöhe; Du als Laie eher nicht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ist richtig, in der Bauordnung NRW ist es genau geregt und in den Unterlagen ist auch genau berechnet, dass es halt eben nach der Bauordnung NRW KEIN Vollgeschoss darstellt. Ist auch alles vorgerechnet und eingezeichnet. Und der Sachbearbeiter schreibt einfach nur "ist ein Vollgeschoss", aber nicht wo der Fehler liegt. Also, was denn nun falsch berechnet ist oder wie auch immer.... Echt doof...
Als Du Deine Pläne eingestellt hat, habe ich mich auch gefragt, wie Du die I-Geschossigkeit halten wirst, wo Du im KG ebenerdig in die Diele gelangst; ich kenne aber auch die Höhenlage des Grundstücks nicht, deshalb habe ich nichts dazu geschrieben. Vlt. ist der Sachbearbeiter darüber gestolpert, hatte einen schlechten Tag, miesen Sex ... was auch immer

Lass Deinen Architekten die Sache klären, auch, wenn er vlt. aktuell noch Urlaub hat. Auf eine Woche mehr oder weniger kommt es sicher nicht an.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Kisska86

Kisska86

Ist richtig und auch nach den Berechnungen knapp. Das wollen wir ja auch nicht leugnen. Die Deckenoberkante des Kellergeschosses ist im Schnitt 1,59m über der Geländeoberfläche. Laut Bauordnung NRW ist es über 1,60m ein Vollgeschoss. Wir haben aber noch die Option an einer Seite weiter aufzuschütten und dann wird auch da der Wert besser. Aber das muss man halt wissen. Eigentlich ist es schon so berechnet, dass es passt.

Habe aber auch den Architekt vorhin erreicht. Er will da jetzt gleich anrufen und mit dem Sachbearbeiter sprechen. Ich bin gespannt. Der Architekt klang am Telefon recht amüsiert, weil die zuständige Gemeinde hier in der Gegend wohl dafür bekannt ist erst einmal "Nein" zu schreien. Wie sagte unser zukünftiger Nachbar so schön: "Die Ämter müssen ja auch Ihre Daseinsberechtigung pflegen." Aber doch bitte nicht in unsrem Fall....
 
D

DG

Hallo Kisska,

das mit der Aufschüttung, kann Probleme bereiten, wenn dadurch ein Vollgeschoss kaschiert werden soll. Das nur zur Info, sollte Dein AR aber auch wissen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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