ᐅ Bauantrag ändern oder schon vorher intervenieren??
Erstellt am: 11.04.14 17:46
D
Dipl-WiING11.04.14 17:46Hallo,
nun haben wir endlich den Bauantrag vor 2 Wochen abgegeben... Naja wie es so ist jetzt haben wir uns was die Dachneigung angeht umentschieden, das Dach soll gut 10° flacher werden.
Nun hat die Gemeinderatssitzung noch nicht stattgefunden (ist in 10 Tagen). Unser Planer meint jedoch wir sollten erst mal die Genehmigung abwarten und dann ein Änderungsantrag stellen wäre unkomplizierter und ohne große Kosten. (Die Änderung liegt ebenfalls im Bebauungsplan, wir sind allgemein allerdings außerhalb des BP da wir etwas größer sind)
Dank für Tipps!
nun haben wir endlich den Bauantrag vor 2 Wochen abgegeben... Naja wie es so ist jetzt haben wir uns was die Dachneigung angeht umentschieden, das Dach soll gut 10° flacher werden.
Nun hat die Gemeinderatssitzung noch nicht stattgefunden (ist in 10 Tagen). Unser Planer meint jedoch wir sollten erst mal die Genehmigung abwarten und dann ein Änderungsantrag stellen wäre unkomplizierter und ohne große Kosten. (Die Änderung liegt ebenfalls im Bebauungsplan, wir sind allgemein allerdings außerhalb des BP da wir etwas größer sind)
Dank für Tipps!
B
Bauexperte12.04.14 10:14Hallo,
Ich sehe das naturgemäß etwas anders; noch kannst Du den Bauantrag zurückziehen oder darum bitten, ihn bis zum Austausch des Ansichten/Schnitts liegen zu lassen. Dann kostet es "nur" einmal Geld
Die Kubaturen/Wohnflächenberechnung ist von der niedrigen Dachneigung auch/nicht betroffen?
Grüße, Bauexperte
Dipl-WiING schrieb:Man sollte meinen, daß Dein Planer "sein Gebiet" bestens kennt; insofern wird er wohl Recht haben.
Hallo,
nun haben wir endlich den Bauantrag vor 2 Wochen abgegeben... Naja wie es so ist jetzt haben wir uns was die Dachneigung angeht umentschieden, das Dach soll gut 10° flacher werden.
Nun hat die Gemeinderatssitzung noch nicht stattgefunden (ist in 10 Tagen). Unser Planer meint jedoch wir sollten erst mal die Genehmigung abwarten und dann ein Änderungsantrag stellen wäre unkomplizierter und ohne große Kosten. (Die Änderung liegt ebenfalls im Bebauungsplan, wir sind allgemein allerdings außerhalb des BP da wir etwas größer sind)
Ich sehe das naturgemäß etwas anders; noch kannst Du den Bauantrag zurückziehen oder darum bitten, ihn bis zum Austausch des Ansichten/Schnitts liegen zu lassen. Dann kostet es "nur" einmal Geld
Die Kubaturen/Wohnflächenberechnung ist von der niedrigen Dachneigung auch/nicht betroffen?
Grüße, Bauexperte
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