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ᐅ Grundstück der Schwiegermutter wird zu Bauland.


Erstellt am: 06.04.14 10:33

G
gimli
06.04.14 10:33
Hallo zusammen,

meine Schwiegermutter hat ein recht großes Grundstück in einem Gebiet, dass ein Neubaugebiet wird. Nun würden wir dort gerne bauen, ich verstehe jedoch die Verteilung der Kosten nicht ganz.

Es ist so, dass ihr von der ursprünglichen Erschließungsfirma 210.000 Euro für das Grundstück angeboten wurden. Diese Firma ist jedoch inzwischen insolvent und die Erschließung wird von einer anderen Firma durchgeführt.

Meine Schwiegermutter bekam kürzlich die Information, dass die Erschließungskosten von ursprünglich genannten 85 Euro/m2 nicht gehalten werden können und höher ausfallen werden.

Jetzt stellen sich mit einige Fragen:

Wenn wir nun auf diesem Grundstück bauen wollen haben wir gedacht, wir bezahlen meiner Schwiegermutter den Betrag, den sie auch von der Erschließungsgesellschaft erhalten hätte. Nur verstehe ich nicht ganz, wie das ganze berechnet wird.

Wie berechnet sich der Betrag, den die alten Grundstückseigentümer von der Erschließungsgesellschaft bekommen? Nehmen die den Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche und ziehen die erwarteten Erschließungskosten ab und zahlen die Differenz an die ursprünglichen Eigentümer?
B
Bauexperte
06.04.14 19:06
Hallo,
gimli schrieb:


meine Schwiegermutter hat ein recht großes Grundstück in einem Gebiet, dass ein Neubaugebiet wird. Nun würden wir dort gerne bauen, ich verstehe jedoch die Verteilung der Kosten nicht ganz ... Es ist so, dass ihr von der ursprünglichen Erschließungsfirma 210.000 Euro für das Grundstück angeboten wurden. Diese Firma ist jedoch inzwischen insolvent und die Erschließung wird von einer anderen Firma durchgeführt.

Wie berechnet sich der Betrag, den die alten Grundstückseigentümer von der Erschließungsgesellschaft bekommen? Nehmen die den Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche und ziehen die erwarteten Erschließungskosten ab und zahlen die Differenz an die ursprünglichen Eigentümer?
Der Bodenrichtwert ist, wie der Name schon sagt, ein Richtwert. Die Kommunen und Städte haben sich in den letzten Jahren weitestgehend an diesen Wert lt. Boris gehalten. Das ist in jedoch auch immer abhängig von der Lage des Grundstückes, so daß die Kommunen/Städte für "Sahnestücke" auch immer schon höhere Quadratmeterpreise gefordert haben.

Private Erschließungsgesellschaften setzen den Wert pro Quadratmeter an, welcher ihnen angemessen erscheint; der Bodenrichtwert "kann", "muß" nicht automatisch mit diesem Wert identisch sein. Ganz sicher ist es aber im Falle Deiner Schwiegermutter so, daß sich die TEUR 210 ohne Erschließungskosten verstehen.

Es gibt also aus meiner Sicht 3 Möglichkeiten:

1. Du bezahlst Deiner Schwiegermutter den Wert ihres Grundstückes gem. Bodenrichtwert
2. Du sprichst mit dem neuen Erschließungsträger und erfährst auf diesem Wege, was er pro Quadratmeter zahlen will und bietest diesen Betrag Deiner Schwiegermutter an
3. Du handelst mit Deiner Schwiegermutter einen familiären Preis aus, losgelöst von Bodenrichtwert und Erschließungsgesellschaft

Grüße, Bauexperte
D
DG
06.04.14 22:19
Hallo gimli,

bevor ich auf Deine Frage antworte, habe ich noch ein paar Nachfragen:

1. Du sprichst von einem recht großen Grundstück. Wollt Ihr dieses Grundstück allein übernehmen oder werden aus diesem Grundstücke Deiner Schwiegermutter mehrere (Teil-)Baugrundstücke?
2. War das Grundstück vorher bereits (teilweise) erschlossen, hätte also schon bebaut werden können?
3. Ist das Grundstück in eine Gesamtmasse eingeflossen, die dann neu zugeteilt werden sollte (Baulandumlegung)?

Wertermittlung in der Entwicklungsphase von Baugrundstücken ist auch keine triviale Geschichte, aber innerhalb der Familie sollte man sich pragmatisch an einen Wert rantasten können.

Zu Bauexperte's Vorschlägen: Kaufsumme nach Bodenrichtwert wird im Allgemeinen nicht funktionieren, da der Bodenrichtwert idR entweder Ackerland oder komplett erschlossenes Bauland ausweist. Deine Schwiegermutter hat aber mit dem ursprünglichen Erschließungsträger sehr wahrscheinlich über Bauerwartungsland verhandelt, dieser Status wird im BOdenrichtwert-Informationssystem (kurz: BORIS) aber nicht dargestellt, zudem zeigt BORIS nur die Werte, die der Gutachterausschuss zu Jahresbeginn festgelegt hat - BORIS wird also in aller Regel nur einmal jährlich (ca. Jan./Febr.) aktualisiert UND zeigt nur die Kaufpreisentwicklungen des vergangenen Jahres.

Die anderen beiden Vorschläge funktionieren, wobei ich nur raten kann, einen findigen Steuerberater hinzuzuziehen, weil Kosten für Kaufverträge (!) an die Werte gekoppelt sind, die übertragen werden und man innerhalb der Familie solche Übergänge auch exzellent steuerlich nutzen kann.

Mehr Infos/Kontakt gerne per PN, denn das Thema ist - wenn es Dich wirklich interessiert - so umfang- und detailreich, dazu ist ein Forum definitiv die falsche Plattform.

MfG
Dirk Grafe
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