ᐅ Wie lange hält ein Wasseranschluss bzw. Teilwasseranschluss?
Erstellt am: 21.03.14 16:56
Hallo, habe leider keinen geeigneteren Ort gefunden.... Wir haben auf unserem Grundstück bereits einen (Teil) Wasseranschluss welcher zusammen mit der Erschließung in den 80ern durchgeführt wurde....
Nun war vor Ort Termin und wir haben erfahren, dass
1.) der alte Teilanschluss entfernt werden soll, da nicht mehr nach den aktuellen Bestimmungen (dieser wurde aber bereits damals von den Eigentümern bezahlt)
2.) der neue Anschluss seitlich am Haus vorbei gehen soll, da an der Front ein Lichtschacht "stören" würde (dies macht dann aber gleich mal 10m Unterschied aus)
Welche Möglichkeiten hat man gegenüber einem Zweckverband, dass hier nicht Mehrkosten in Höhe von 1000€ anfallen, weil ein Mitarbeiter mal so eben persönlich Bedenken mit einem Lichtschacht hat.... Und wie lange müsste ein Anschluss noch verwendbar sein? Ich denke nicht dass ein Anschluss aus den 80ern Jahren heutzutage nicht mehr zulässig wäre.... Hätten wir jetzt nicht gebaut wäre er vermutlich die nächsten 20 Jahre noch angeschlossen gewesen.
cheers,
subx
Nun war vor Ort Termin und wir haben erfahren, dass
1.) der alte Teilanschluss entfernt werden soll, da nicht mehr nach den aktuellen Bestimmungen (dieser wurde aber bereits damals von den Eigentümern bezahlt)
2.) der neue Anschluss seitlich am Haus vorbei gehen soll, da an der Front ein Lichtschacht "stören" würde (dies macht dann aber gleich mal 10m Unterschied aus)
Welche Möglichkeiten hat man gegenüber einem Zweckverband, dass hier nicht Mehrkosten in Höhe von 1000€ anfallen, weil ein Mitarbeiter mal so eben persönlich Bedenken mit einem Lichtschacht hat.... Und wie lange müsste ein Anschluss noch verwendbar sein? Ich denke nicht dass ein Anschluss aus den 80ern Jahren heutzutage nicht mehr zulässig wäre.... Hätten wir jetzt nicht gebaut wäre er vermutlich die nächsten 20 Jahre noch angeschlossen gewesen.
cheers,
subx
B
Brainpain197424.04.14 23:12Die ersten beiden aussagen sind ja wirklich hilfreich?!?!?
Ich würde es nochmal Prüfen lassen, zur noch über einen Bausachverständigen, bei meinen Eltern war der Anschluss auch aus den 50 gern und konnte problemlos übernommen werden, das die Uhr im Haus getauscht wird ist ja ne andere Geschichte
Ich würde es nochmal Prüfen lassen, zur noch über einen Bausachverständigen, bei meinen Eltern war der Anschluss auch aus den 50 gern und konnte problemlos übernommen werden, das die Uhr im Haus getauscht wird ist ja ne andere Geschichte
Tja... fand ich auch sehr hilfreich oben 🙂
Inzwischen wurde der alte Absteller ja einfach abgetrennt.... so dass es jetzt alles auch keinen Sinn mehr ergibt... Trotzdem vielen Dank für die Antworten... scheinbar liegt das eben alles an den zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens.... Gesetzliche Grundlagen gibt es für alledem nicht. Ist nur die Frage wer für sowas zuständig ist, wenn da mal wie bei mir zwei Meinungen auseinanderlaufen... Schlichtungsstelle etc
Inzwischen wurde der alte Absteller ja einfach abgetrennt.... so dass es jetzt alles auch keinen Sinn mehr ergibt... Trotzdem vielen Dank für die Antworten... scheinbar liegt das eben alles an den zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens.... Gesetzliche Grundlagen gibt es für alledem nicht. Ist nur die Frage wer für sowas zuständig ist, wenn da mal wie bei mir zwei Meinungen auseinanderlaufen... Schlichtungsstelle etc
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