Baulandanteil Bewertung Grundstücks, Grünlandfläche, Vorbescheid

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G

gerrko

Hallo,

ich habe folgende Frage:
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Käufer und Verkäufer wollen einen fairen Preis für ein Grundstück aushandeln. Eine Grundstücksbewertung durch einen Gutachter soll nicht erfolgen. Das Grundstück ist 2000 m2 groß und ist grundsätzlich kein Bauland, da es im Außenbereich liegt. Der Käufer erhält aber eine Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde (Vorbescheid) mit der Auflage, das Eigenheim so nah als möglich an den nordwestlichen Rand des Grundstücks zu stellen. Wie ist jetzt der Anteil des Baulands auf dem Grundstück zu beurteilen? Ist das effektive Bauland nur so groß wie die Grundfläche des Hauses ist, da ja an anderer Stelle nicht gebaut werden darf, und der Rest als Grünland zu bewerten? Danke gerrko
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

ich habe folgende Frage:
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Ist das effektive Bauland nur so groß wie die Grundfläche des Hauses ist, da ja an anderer Stelle nicht gebaut werden darf, und der Rest als Grünland zu bewerten?
Grundsätzlich ist die Frage irrelevant, wenn Du damit bezweckst ein Argument geliefert zu bekommen, welches Dir ermöglicht, den Kaufpreis zu drücken. Wir leben in freier Marktwirtschaft - was bedeutet, um im Beispiel zu bleiben, daß das Grundstück so viel wert ist, wie Du bereit bist zu zahlen und der Verkäufer bereit ist, zu akzeptieren.

Btw. ist ein Vorbescheid nicht einer Genehmigung gleichzusetzen; ein regulärer Bauantrag muß weiterhin gestellt werden. Und ja, "aktuell" ist das Bauland nur so groß, wie das Einfamilienhaus selbst nebst Stellplätzen. Aktuell deshalb, da Niemand weiß, wie in 5 Jahren über das restliche Land entschieden wird.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
G

gerrko

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Käufer und Verkäufer haben keine konkrete Preisvorstellung. Da sie befreundet sind, wollen sie ganz sachlich über die Größe der bebaubaren Fläche zum Ergebnis kommen. Wie würde man als Außenstehender den bebaubaren Teil beurteilen?
 
G

gerrko

Es geht im Moment nicht um den Grundstücksmarkt vor Ort. Im ersten Schritt ist meine Frage wie groß man den bebaubaren Bereich aufgrund des Vorbescheides beurteilen könnte?
 
W

Wastl

Im konkreten Fall eine Bauvoranfrage stellen. Dann weißt du ob das Objekt genehmigt werden würde und hast eine Grundfläche die bebaut werden darf (oder nicht).
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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