ᐅ Besenreine Räumung - Auf was achten bei Besichtigung?
Erstellt am: 30.01.14 11:14
Hi Forum, hoffe ich schreibe hier im richtigen Bereich.
Wir haben heute für unser Einfamilienhaus (Bestandsimmobilie) Termin für die Besichtigung des besenreinen geräumten Haus, um der Bank dann die Freigabe zur Bezahlung zu geben.
Auf was sollte ich so achte, gibts vielleicht ne Checkliste?
Das einzige, was mir ein Kollege gesagt hat, ist dass ich mir die Zählerstände aufschreiben soll und quittieren lassen soll.
Wir haben heute für unser Einfamilienhaus (Bestandsimmobilie) Termin für die Besichtigung des besenreinen geräumten Haus, um der Bank dann die Freigabe zur Bezahlung zu geben.
Auf was sollte ich so achte, gibts vielleicht ne Checkliste?
Das einzige, was mir ein Kollege gesagt hat, ist dass ich mir die Zählerstände aufschreiben soll und quittieren lassen soll.
B
Bauexperte30.01.14 11:22Hallo,
Nimmst Du die Abnahme alleine vor oder begleitet Dich ein externer Sachverständiger? Er entdeckt - im Gegensatz zum Laien - auch im fertigen Zustand den ein oder anderen Mangel. Z.B. kontrolliert er mittels klopfen die Fenster an den Stellen, wo VSG verbaut wurde.
Grüße, Bauexperte
Campino schrieb:Wenn zuvor, also während des BV, keine ordentliche Abnahme der einzelnen Gewerke vorgenommen wurde, wirst Du auch nicht viel mehr tun können, als die Empfehlung des Kollegen zu beachten sowie die augenscheinlichen Dinge, wie bspw. das Fensterglas auf Kratzer zu untersuchen.
Auf was sollte ich so achte, gibts vielleicht ne Checkliste?
Nimmst Du die Abnahme alleine vor oder begleitet Dich ein externer Sachverständiger? Er entdeckt - im Gegensatz zum Laien - auch im fertigen Zustand den ein oder anderen Mangel. Z.B. kontrolliert er mittels klopfen die Fenster an den Stellen, wo VSG verbaut wurde.
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte30.01.14 12:08Hallo,
Da ist eh alles zu spät, weil bereits gekauft. Einzig versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel sind jetzt noch rügbar; ansonsten gilt der Notarvertrag und tatsächlich die Notierung aller Zählerstände.
Grüße, Bauexperte
Campino schrieb:Sorry - Bestandsimmo ist mir durchgegangen.
Ist auch keine Abnahme, sondern eher ne Übergabe, das Haus haben wir gekauft, BJ 2003, und der Verkäufer ist jetzt ausgezogen.
Da ist eh alles zu spät, weil bereits gekauft. Einzig versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel sind jetzt noch rügbar; ansonsten gilt der Notarvertrag und tatsächlich die Notierung aller Zählerstände.
Grüße, Bauexperte