ᐅ Sind Sturmklammern bei Dacheindeckung Neubau in NRW Pflicht ?
Erstellt am: 26.01.14 10:24
Hallo liebe Forumgemeinde,
wir sind gerade dabei ein Einfamilienhaus im nördlichen Ruhrgebiet zu bauen. Die Dacheindeckung wird in den nächsten 2 Wochen erfolgen.
Kann man mir darüber Auskunft geben, ob es mittlerweile Pflicht ist bei der Dacheindeckung überall am Dach Sturmklammern mit einzubauen. Und wenn ja könnte das mit einem Aufpreis verbunden sein ? Es handelt sich um ein Satteldach mit 48 ° Neigung mit Tondachziegeln der Fa. ABC.
Für eure Antworten bedanken wir uns im voraus.
mfG
Markusch
wir sind gerade dabei ein Einfamilienhaus im nördlichen Ruhrgebiet zu bauen. Die Dacheindeckung wird in den nächsten 2 Wochen erfolgen.
Kann man mir darüber Auskunft geben, ob es mittlerweile Pflicht ist bei der Dacheindeckung überall am Dach Sturmklammern mit einzubauen. Und wenn ja könnte das mit einem Aufpreis verbunden sein ? Es handelt sich um ein Satteldach mit 48 ° Neigung mit Tondachziegeln der Fa. ABC.
Für eure Antworten bedanken wir uns im voraus.
mfG
Markusch
Hi,
ob Sturmklammern Pflicht sind, kann ich Dir nicht sagen.
Diese Frage würde sich mir allerdings auch nicht stellen. Wenn der Aufpreis nicht exorbitant hoch ist (z.B. unter 500 Euro) wäre mir die zukünftige Sicherheit mehr wert. Auch in Dtl. haben die Wetterkapriolen zugenommen, da möchte ich nach dem nächsten stärkeren Lüftchen noch ein Dach überm Haus haben.
ob Sturmklammern Pflicht sind, kann ich Dir nicht sagen.
Diese Frage würde sich mir allerdings auch nicht stellen. Wenn der Aufpreis nicht exorbitant hoch ist (z.B. unter 500 Euro) wäre mir die zukünftige Sicherheit mehr wert. Auch in Dtl. haben die Wetterkapriolen zugenommen, da möchte ich nach dem nächsten stärkeren Lüftchen noch ein Dach überm Haus haben.
B
Bauexperte17.02.14 10:38Hallo,
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.
Ich interpretiere das so - ohne Anspruch auf Richtigkeit - daß, analog des Standortes des BV und überwiegend vorherrschender Windverhältnisse, entsprechende Maßnahmen seitens des Dachdeckers zu ergreifen sind.
Grüße, Bauexperte
Markusch schrieb:Ausdrücklich als festgeschriebenes Gesetz imho nicht; allerdings müssen sich alle Beteiligten an den aktuell technischen Baubestimmungen nach § 3 der Landesbauordnung orientieren. Auszug:
Kann man mir darüber Auskunft geben, ob es mittlerweile Pflicht ist bei der Dacheindeckung überall am Dach Sturmklammern mit einzubauen.
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird.
Ich interpretiere das so - ohne Anspruch auf Richtigkeit - daß, analog des Standortes des BV und überwiegend vorherrschender Windverhältnisse, entsprechende Maßnahmen seitens des Dachdeckers zu ergreifen sind.
Markusch schrieb:Du zahlst es so oder so - ob es nun im Vorfeld im Angebotspreis berücksichtigt ist oder nachträglich vereinbart wird. Wie hoch die Kosten ausfallen können, kann Dir Niemand verlässlich beantworten, da wir die Kalkulation Deines Anbieters nicht kennen.
Und wenn ja könnte das mit einem Aufpreis verbunden sein ?
Grüße, Bauexperte