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ᐅ Neuerstellung Wasserhauptanschluss


Erstellt am: 15.12.13 20:14

B
Bielieboy
15.12.13 20:14
Hallo Forengemeinde.
Wir haben uns eine alte (Bj 1992) Gewerbeimmobilie gekauft und haben jetzt seit ~6 Monaten schon "viel Spass" damit...
Offiziell war das Objekt "voll erschlossen" aber derzeit ohne Versorgung. Beim Antrag zur Setzung der Wasseruhr begann dann allerdings ein "etwas" nerviger Verlauf.

Es stellte sich heraus, dass das Objekt 2010 offiziell vom Netz getrennt wurde. Allerdings nicht durch das entfernen der Wasseruhr, sondern durch die direkte Trennung vom Netz. (wurde im Zuge der Neuverlegung der Hauptleitung durchgeführt) Mir wurde nun von Seiten des Wasserversorgers freundlich mitgeteilt, das es sich nun um einen Neuanschluss handelt der mich ~2.000€ kosten soll.
Soweit so nervig, da nicht geplant. Mit der Tatsache abgefunden, beantragte ich also nun einen neuen Wasseranschluss. Als ich dann den Termin für die Ortsbegehung machen wollte, kam dann allerdings gleich die nächste Unverschämtheit. (für mein Empfinden)

Für mein Haus existiert angeblich garkeine Wasserleitung.
Dies ist absoluter Nonsens, die alte Versorgungsleitung befindet sich immer noch da, wo sie vor drei Jahren getrennt wurde - ca. 2m entfernt von der jetzigen Hauptleitung. (welche im übrigen durch mein Grundstück verläuft) Laut Satzung des Wasserversorgers wäre die Anschlussgebühr somit nicht ~2.000€, sondern nur etwas über 1.000€.
Wer nun denkt, alles wird gut... Leider nicht.

Nach 20min Telefonat wegen 2m, statt 10m, Leitung, eröffnete man mir dann allerdings, das ja meine Wasseruhr bisher im Objekt war und dies bei einem Neuanschluss nicht mehr zulässig ist. Endergebnis, für den zusätzlichen Wasseruhrenschacht im Vorgarten werden noch mal ~2.000€ fällig.

Die Frage die sich mir nun stellt, versucht man mich über den berühmten Tisch zu ziehen???
Inwiefern ist dies tatsächlich ein "Neuanschluss"?
Bin ich wirklich verpflichtet meinen Wasseruhrenplatz nach draußen zu Verlegen obwohl dieser bis vor 3Jahren innenliegend war und theoretisch auch noch ist?
Gibt es sowas wie eine Bestandsregelung?
Und warum wurde trotz Neuanschlussberechnung mir erst im Nachhinein offeriert das man 2.000€ für den Wasseruhrenschacht im Kostenvoranschlag vergessen hat?

Viele Grüße und danke für eure hilfreichen Antworten,


Marco
K
kaho674
15.12.13 21:19
Das hört sich ziemlich skurril an. Wir haben eben einen neuen Wasseranschluss bekommen und der liegt im Haus. Also müsste das schon ein ziemlich abgefahrenes Vorgehen Eures Wasserversorgers sein. Habt Ihr mal die Satzung von dem gelesen? Das wär ja meine erste Aktion. Wenn dort nichts darüber steht, wird die Sache mit dem Tisch für mich immer wahrscheinlicher.

Gibt es einen bestimmten Grund für die damalige Trennung vom Netz?
K
kaho674
15.12.13 22:03
Bielieboy schrieb:
Hallo.
Lt. Satzung ist bei Neuanschlüssen die Wasseruhr im Außenbereich anzubringen.
Allerdings sträube ich mich etwas dagegen, das dies als "Neuanschluss" gilt, da dieser ja bis vor drei Jahren existierte. Es ist also in meinen Augen eine Reaktivierung eines stillgelegten Wasseranschlusses. Dazu steht leider nichts in der Satzung.
Das klingt nicht gut. Da die ja auch die Hauptleitung neu gemacht haben, kann man ja nicht direkt von einer Reaktivierung des alten Anschlusses sprechen. Die neue Hauptleitung wurde also quasi an Deinem Haus vorbeigelegt, da dieses abgemeldet war? Dann ist es nach meinem Verständnis tatsächlich so, als wär'st Du nie angeschlossen gewesen.
B
Bielieboy
17.12.13 11:30
Hallo,
die Hauptleitung wurde an meinem Haus vorbeigelegt, weil das die Vereinbarung zwischen damaligem Eigentümer und Wasserversorger war. Im Grunde wurde das Haus mit Aktivierung der neuen Leitung abgeklemmt.
Soweit akzeptiere ich (eigentlich eher unfreiwillig) das es ein "Neuanschluss" für ~1.000€ wird. Was mir nur nicht in den Kopf will, weshalb ich jetzt plötzlich noch 2.000€ für einen Wasseruhrenschacht legen soll obwohl trotz "Neuanschlussdiskussion" bis zum letzten Telefonat auch im Kostenvoranschlag davon keine Rede war.

Wie dem auch sei, das Thema soll nicht zerredet werden.
Die Fragen bezogen sich ja hauptsächlich darauf, ob es sowas wie eine Bestandsregelung oder ähnliches gibt - anscheinend leider nicht.

Grüße und danke soweit,


Marco
K
kaho674
17.12.13 11:41
Vielleicht lässt sich ja mit dem Wasserversorger reden. Wenn Du ihm erklärst, Rohre schon da und alles könnte so einfach sein, bißchen auf die Tränendrüse drücken und es wär ja Weihnachten...
hauptleitungneuanschlusswasseruhrenschachtwasseranschlusssatzungkostenvoranschlagwasserversorger