wieviel Haus können wir uns leisten?

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daniel884

Ah cool, danke für deine gute Erklärung, wird das denn häufig angewendet oder ist eher ne ausnahme? Wäre ja vielleicht ne notfall idee, auf die man zurück greifen könnte falls sich mal doch ein traum findet.
 
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Doc.Schnaggls

Hallo,

eine andere Möglichkeit die Lebensversicherung mit in eine Finanzierung einzubinden, ist ein Darlehen in Höhe der voraussichtlichen Ablaufleistung der Lebensversicherung zum Fälligkeitszeitpunkt.

Dieses Darlehen wird nicht laufend getilgt - während der Laufzeit werden "nur" Zinsen bezahlt. Ist die LV dann fällig, wird das Darlehen mit einem Schlag abgelöst.

Diese Darlehensform ist allerdings nicht unkritisch! Zum einen bezahlt man (da nicht getilgt wird) immer den hohen anfänglichen Zinssatz (ist beispielsweise bei vermieteten Objekten sinnvoll, da ich dann die Zinsen meist steuerlich geltend machen kann), zum anderen ist die Ablaufleistung einer LV eben nicht garantiert. Dadurch, dass viele LV-Anbieter ihre "Renditeversprechungen" in den letzten Jahren deutlich nach unten korrigieren mussten, sind nun viele Inhaber solcher Verträge mit dem Problem konfrontiert, dass die Ablaufleistung eben nicht ausreicht, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Da die Wertentwicklung einer LV nicht nur vom derzeit günstigen Zinsniveau abhängt, sondern auch von den Kursen an den Aktienmärkten (Versicherung investiert in Wertpapiere) ist es auch zukünftig nicht zu 100% sicher möglich, die Ablaufleistung einer LV vorherzusagen.

Grüße,

Dirk
 
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Doc.Schnaggls

Ah cool, danke für deine gute Erklärung, wird das denn häufig angewendet oder ist eher ne ausnahme? Wäre ja vielleicht ne notfall idee, auf die man zurück greifen könnte falls sich mal doch ein traum findet.
Allerdings muss man bei diesem Modell auf eine Besonderheit achten:

Falls Deine Lebensversicherung schon vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde, bekommst Du die Ablaufleistung nach einer Laufzeit von 12 Jahren nach wie vor steuerfrei ausgezahlt.

Bei einer sogenannten "steuerschädlichen Verwendung" jedoch, zu denen die Besicherung bestimmter Darlehen auch gehören kann, ist es möglich, dass Dein Finanzamt Deine Lebensversicherung voll besteuert.

Falls diese Möglichkeit der Finanzierung in Betracht gezogen wird, sollte man unbedingt vor Abschluss des Darlehensvertrages mit einem kompetenten Steuerberater und dem Finanzamt Kontakt aufnehmen!!!

Grüße,

Dirk
 
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HilfeHilfe

Hallo

bei einem privathaus würde ich nie eine bestehende LV verwenden ! Bei diesem Zinsniveau ist es ein MUß zu tilgen ! Auch die Banken wünschen mittlerweile eine 2 % Tilgung in der Annuität. Dies entspricht immer noch einer Gesamtlaufzeit von ca. 30 Jahren.
 
Musketier

Musketier

Hallo

bei einem privathaus würde ich nie eine bestehende LV verwenden ! Bei diesem Zinsniveau ist es ein MUß zu tilgen ! Auch die Banken wünschen mittlerweile eine 2 % Tilgung in der Annuität. Dies entspricht immer noch einer Gesamtlaufzeit von ca. 30 Jahren.
So eine bestehende Lebensversicherung zu "verwerten" ist nichts anderes wie einen bestehenden Bausparer für die Finanzierung zu verwenden. Bei beiden wird erstmal nichts getilgt. Im Gegenteil dürfte die Guthabenverzinsung bei der LV noch leicht besser sein, als beim Bausparer. Vorausgesetzt natürlich diese LV ist kapitalbildend und nicht nur eine Risiko-LV.
Die Risiken wurden von Doc.Schnaggls schon angesprochen.

Hintergrund dieser Finanzierungsmethode mit LV war früher ein steuerlicher Vorteil im betrieblichen Bereich. Die Zinsen konnten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, während die Beiträge in die LV nochmal als Sonderausgaben abgesetzt werden konnten. Da diesem "Steuerschlupfloch" ein Riegel vorgeschoben wurde, ist diese Finanzierungsart heute nicht mehr gebräuchlich.
 
f-pNo

f-pNo

Zu diesem Thema hänge ich mich auch mal kurz rein:

eine andere Möglichkeit die Lebensversicherung mit in eine Finanzierung einzubinden, ist ein Darlehen in Höhe der voraussichtlichen Ablaufleistung der Lebensversicherung zum Fälligkeitszeitpunkt.


Da die Wertentwicklung einer LV nicht nur vom derzeit günstigen Zinsniveau abhängt, sondern auch von den Kursen an den Aktienmärkten (Versicherung investiert in Wertpapiere) ist es auch zukünftig nicht zu 100% sicher möglich, die Ablaufleistung einer LV vorherzusagen.
Da hat Doc vollkommen Recht.
Daher sollte man auch nur mit der Garantiesumme der LV rechnen. I.d.R. nehmen die Banken auch nur noch die Garantiesumme als Grundlage für ihre Berechnungen und nicht die prognostizierte Ablaufleistung.

Allerdings muss man bei diesem Modell (Verpfändung einer LV) auf eine Besonderheit achten:

Falls Deine Lebensversicherung schon vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde, bekommst Du die Ablaufleistung nach einer Laufzeit von 12 Jahren nach wie vor steuerfrei ausgezahlt.

Bei einer sogenannten "steuerschädlichen Verwendung" jedoch, zu denen die Besicherung bestimmter Darlehen auch gehören kann, ist es möglich, dass Dein Finanzamt Deine Lebensversicherung voll besteuert.

Falls diese Möglichkeit der Finanzierung in Betracht gezogen wird, sollte man unbedingt vor Abschluss des Darlehensvertrages mit einem kompetenten Steuerberater und dem Finanzamt Kontakt aufnehmen!!!

Dirk
Zum einen sollte man noch berücksichtigen, dass die Bank auch bei einer Verpfändung einer LV einen Sicherheitsabschlag auf die bisher eingezahlte Summe i.H.v. 20 - 40 % nimmt. Die Bewertung der Sicherheit ist also niedriger, als die tatsächlich schon vorhandene Summe.

Aus diesem Grund wurde und damit es nicht zu steuerlichen Problemen kommt, wurde uns empfohlen, den Kredit mit der niedrigsten möglichen Tilgung abzuschließen. Laufzeit Darlehen und Laufzeit LV sind gleich. Damit kann die ausgezahlte Summe der LV am Laufzeitende für die Tilgung eingesetzt werden. Vorteil - die o.g. Nachteile (Sicherheitsabschlag sowie evtl. steuerliche Probleme) kommen nicht zum tragen und sollte ich es schaffen, den Kredit doch anderweitig zu tilgen (z.B. bei Gehaltssteigerungen durch Sondertilgungen), würde die LV (wie anfangs geplant) eben doch der Altersvorsorge dienen.

Zu guter Letzt: Die o.g. Aussagen machen meines Erachtens nur bei bestehenden LV´s, welche sowieso weiterbespart werden, Sinn. Ein Neuabschluss zum derzeitigen Niedrigstgarantiezins zwecks späterer Tilgung ist aus meiner Sicht sinnfrei. Bei einem Neuabschluss erhält man nur noch den historisch niedrigsten Garantiezins für das Guthaben (und nur auf den Sparanteil), würde aber gleichzeitig 3,5 - 4 % Kreditzins zahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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