ᐅ Brauch ich einen SiGeKo? Wozu?
Erstellt am: 11.07.13 18:24
Hallo zusammen,
ich hab zwar schon viele Antworten ergoogelt, aber keine paßt bei uns so richtig.
Situation: Eigenheim Einfamilienhaus Bau in BaWü.
- Benötige ich hier einen SiGeKo? (kostet ja immerhin etwa 2000,-€) Habe dazu unterschiedliche Aussagen.
- Falls nicht zwingend erforderlich: ist er vielleicht doch sinnvoll? (ich hätte vermutet, mein Schlüsselfertig-Bauunternehmer hat für die Sicherheit zu sorgen und den Rest erledigt unsere Bauherrenhaftpflicht)
Jetzt schon danke für die Antworten und Grüße
hindi63
ich hab zwar schon viele Antworten ergoogelt, aber keine paßt bei uns so richtig.
Situation: Eigenheim Einfamilienhaus Bau in BaWü.
- Benötige ich hier einen SiGeKo? (kostet ja immerhin etwa 2000,-€) Habe dazu unterschiedliche Aussagen.
- Falls nicht zwingend erforderlich: ist er vielleicht doch sinnvoll? (ich hätte vermutet, mein Schlüsselfertig-Bauunternehmer hat für die Sicherheit zu sorgen und den Rest erledigt unsere Bauherrenhaftpflicht)
Jetzt schon danke für die Antworten und Grüße
hindi63
N
nordanney11.07.13 21:18Was ist ein SiGeKo
hindi63 schrieb:
... Bei großen und öffentlichen Bauprojekten ist er auf jeden Fall Vorschrift.Dann genügt ein Blick in die Vorschrift: §2 Abs. 2 BaustellV
und dann weisst Du, dass Du darauf verzichten kannst
(und ich bin wieder etwas klüger )
Stimmt, du hast recht. Die BaustellV ist ja zum Glück recht kurz gehalten, ich bin zu dem Schluss gekommen, daß wir keinen SiGeKo brauchen, sondern nur größere Bauprojekte.
Aber es verursacht schon ein unsicheres Gefühl, wenn einem der Bauherrenberater sagt, daß das Gerüst nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht und ich als Bauherr dafür hafte.
Aber nach Rücksprache mit meiner Bauherrenhaftpflicht weiß ich jetzt auch: nachdem ich jetzt davon Kenntnis habe, muß ich wiederum meinen Generalunternehmer (am Besten schriftlich) zur Beseitigung des Mangels auffordern, und dann sollte wieder alles passen.
Ich hoffe, ein Gericht sieht das im Zweifelsfall auch so
Aber es verursacht schon ein unsicheres Gefühl, wenn einem der Bauherrenberater sagt, daß das Gerüst nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht und ich als Bauherr dafür hafte.
Aber nach Rücksprache mit meiner Bauherrenhaftpflicht weiß ich jetzt auch: nachdem ich jetzt davon Kenntnis habe, muß ich wiederum meinen Generalunternehmer (am Besten schriftlich) zur Beseitigung des Mangels auffordern, und dann sollte wieder alles passen.
Ich hoffe, ein Gericht sieht das im Zweifelsfall auch so