Rechnet sich KfW 70 in 50 Jahren?

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f-pNo

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Hallo zusammen,
habe mich gerade hier angemeldet, da mir ein Thema unter den Nägeln brennt. Sollte dieses Thema im falschen Forum gelandet sein, bitte ich den Mod, es ggf. zu verschieben.

Wir werden dieses Jahr bauen und sind aktuell (hoffentlich) am Ende der Planungsphase. Es wird nach Energieeinsparverordnung 2012 gebaut.
Wir planen ein Haus, welches zw. 170-190 qm Wohnfläche, welches im Untergeschoss (oberirdisch in einen Hang gebaut) neben zwei kleineren Räumen + Hauswirtschaftsraum, eine Doppelgarage hat. Das Haus wird zukünftig mit Erdwärme beheizt.

Aktuell feilen wir am Kostenplan, welcher etwas aus dem Ruder geraten ist (10 % Abweichung von der Vorgabe). So haben wir schon Eigenleistungen, Streichungen und Verkleinerung vorgenommen.
Unser Bauträger stellte jetzt in den Raum, dass wir doch mal den geplanten Kfw 70 Standard überdenken sollten, da sich die zusätzlichen Investitionen erst sehr langfristig (30/50 Jahre) rechnen würden.

Folgender Hintergrund noch: Egal ob wir den KfW70-Standard beibehalten oder verwerfen, das Haus wird auf jeden Fall eine Erdwärmeheizung sowie die (für den KfW-Standard) geplanten Steine (Dicke + Lambda-Wert) beibehalten.

Zur Diskussion stehen folgende (Streich-)Positionen:
- die Dachisolation wird mit 180 mm statt 220 mm ausgeführt (gleicher Lambdawert 0,35) - aufgrund der Hausgröße wären 220 mm nötig
- die Verkleidung von Stahlbetonteilen wird mit ca. 2 cm weniger Styropor ausgeführt
- eine andere Dämmung der Bodenplatte wird vorgenommen (die neue Dämmung hätte einen schlechteren Lambdawert)

Diese Änderungen würden die Baukosten um 8.000 Euro reduzieren, kosten uns aber den Kfw70 Standard.


Trotzdem tue ich mich aus folgenden Gründen schwer mit dem Verzicht auf KfW 70.

  • ich kann nicht einschätzen, wie viel Energie tatsächlich durch Beibehaltung der zur Diskussion stehenden Maßnahmen eingespart werden kann (stimmt die Aussage mit bis zu 50 Jahren)
  • die KfW-Finanzierung ist ca. 1% günstiger als ein normales Darlehen mit 10 Jahres Festschreibung à d.h. bei 50.000 hat man in 10 Jahren ca. 4.500 Euro Zinsersparnis
  • ein Verzicht auf KfW70-Standard könnte einen potenziellen Wiederverkaufswert mindern


Die Fragen an Euch sind jetzt:

  • Wie denkt Ihr darüber?
  • Wenn ich mich doch für KfW70 entscheide: Sind die angegebenen 50 Jahre (oder ggf. 30 Jahre) bis sich die Maßnahmen rechnen, real?

Vielen Dank für Euer Feedback.
f-pNo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

zunächst einmal "wäre" ein Einfamilienhaus nach der Energieeinsparverordnung - Du meinst sicher Energieeinsparverordnung 2009 - kein schlechtes Haus. Gibt es hier unzählige Beiträge zu; ich selbst habe schon gefühlte 100e Male dazu geschrieben. Nur weshalb solltest Du das tun ?

Wir planen ein Haus, welches zw. 170-190 qm Wohnfläche, welches im Untergeschoss (oberirdisch in einen Hang gebaut) neben zwei kleineren Räumen + Hauswirtschaftsraum, eine Doppelgarage hat. Das Haus wird zukünftig mit Erdwärme beheizt.
Nicht gerade kleines Häuschen

Unser Bauträger stellte jetzt in den Raum, dass wir doch mal den geplanten KfW 70 Standard überdenken sollten, da sich die zusätzlichen Investitionen erst sehr langfristig (30/50 Jahre) rechnen würden.
Bist Du sicher, daß Du ihn richtig verstanden hast oder bezog sich sein Hinweis eher auf die mögliche Einsparung der Erdwärmepumpe? Btw. - KfW 70 läßt sich in vielfältigster Weise erreichen!

Trotzdem tue ich mich aus folgenden Gründen schwer mit dem Verzicht auf KfW 70.

  • ich kann nicht einschätzen, wie viel Energie tatsächlich durch Beibehaltung der zur Diskussion stehenden Maßnahmen eingespart werden kann (stimmt die Aussage mit bis zu 50 Jahren)
Ich kann mir das nur so erklären, daß sich die Aussage Deines BU auf die Erdwärmepumpe bezieht; die kosten schon wesentlich mehr als "normale" Techniken. Aber selbst damit stimmt seine Aussage "50" Jahre nicht, im Übrigen weiß ja heute noch Niemand, wie lange die neuen Techniken überhaupt halten.

  • die KfW-Finanzierung ist ca. 1% günstiger als ein normales Darlehen mit 10 Jahres Festschreibung à d.h. bei 50.000 hat man in 10 Jahren ca. 4.500 Euro Zinsersparnis
Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß Du mit einem normalen Darlehen besser fährst. Hierzu solltest Du mit Deinem Finanzierungsberater sprechen, denn es ist abhängig von Deiner persönlichen Situation und damit nicht 1 : 1 übertragbar.

  • ein Verzicht auf KfW70-Standard könnte einen potenziellen Wiederverkaufswert mindern
Das sehe ich als das größte Hemmnis an, denn der Dämmwahn wird die kommenden Jahre nicht abnehmen; die Ausschau auf die Energieeinsparverordnung 2014 bestätigt dies bereits.

Wie auch immer Du Dich entscheidest - ich kann Dir nur anraten, die Gebäudehülle KfW 70-tauglich auszurichten und eine Fußbodenheizung verbauen zu lassen. Dann kannst Du - falls Du aus Kostenersparnis auf die Erdwärmepumpe doch verzichten möchtest - später einmal unkompliziert den vorhandenen Wärmeerzeuger gegen eine Erdwärmepumpe oder andere, dann neue Techniken austauschen.

Vlt. denkst Du stattdessen darüber nach, bspw. auf die Doppelgarage im UG zu verzichten. Hier müssen umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, die Garage und deren Gerüche/Geräusche gegen die Wohnräume abzuschotten. Die dadurch erzielte Kostenersparnis dürfte imho über den genannten Einsparungen Deines BU für veränderte Dämmung in Höhe TEUR 8 liegen. Und wenn Du dann später wieder etwas flüssig bist, kannst Du immer noch eine Fertiggarage stellen lassen - immer, sofern die Hanglage es zuläßt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
f-pNo

f-pNo

Hallo Bauexperte,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Du meinst sicher Energieeinsparverordnung 2009
Ach schau an - ich dachte bisher, das die neue Energieeinsparverordnung schon durch ist und habe aufgrund Deines Hinweises gesehen, dass sie jetzt Energieeinsparverordnung 2014 heißt.
Mir ist schon bewusst, dass ein Haus nach aktueller Energieeinsparverordnung im Vergleich zu früheren Häusern gut ist, aber ggf. ist das KfW70 ja noch besser.


Nicht gerade kleines Häuschen
War anfangs auch nicht so groß geplant. Eigentlich 130 qm + Büro im Keller. Aufgrund von Schichtwasser-Risiko wanderte der Keller jetzt überirdisch, womit gleichzeitig das Problem Hang und Terrasse geklärt wurden. Bei der Größenangabe muss man aber berücksichtigen, dass das OG aufgrund eines Kniestocks 75 cm hat (mehr geht nicht mehr w. Bauvorschriften [Höhe Dachtraufe]), wodurch die tatsächliche Wohnfläche dort kleiner ist. Zudem zählt aufgrund der Dämmung, etc. auch der Hauswirtschaftsraum als Wohnfläche.

Bist Du sicher, daß Du ihn richtig verstanden hast oder bezog sich sein Hinweis eher auf die mögliche Einsparung der Erdwärmepumpe?
Erdwärmepumpe = Erdwärmepumpe?
Die Erdwärmepumpe ist in beiden Modellen als Heiztechnik enthalten.
So wie ich es verstehe, muss bei Wegfall/Reduzierung der beschriebenen Dämmmöglichkeiten mehr geheizt werden. Wenn die Dämmung auf KfW70-Standard erstellt wird, würde man sich diesen zusätzlichen Heizaufwand sparen. Laut Auskunft des BU würde diese Ersparnis (KfW70-Dämmung) aber die Mehrkosten (>8.000 Euro) erst nach zig Jahren (30 / 50) herausholen.
Sorry - ich bin Laie, der sich in die ganze Geschichte seit Monaten versucht hineinzufuchsen.


Wie auch immer Du Dich entscheidest - ich kann Dir nur anraten, die Gebäudehülle KfW 70-tauglich auszurichten und eine Fußbodenheizung verbauen zu lassen.
Die Gebäudehülle (Ytong-Mauerwerk mit 36,5er Steinen) bleibt so bestehen, wie in der Planung für KfW70 vorgesehen. Eine Fußbodenheizung wird ebenfalls eingebaut - nach Auskunft und div. Recherchen die sinnvollste Heizungsvariante bei Erdwärme.

Vlt. denkst Du stattdessen darüber nach, bspw. auf die Doppelgarage im UG zu verzichten. Und wenn Du dann später wieder etwas flüssig bist, kannst Du immer noch eine Fertiggarage stellen lassen - immer, sofern die Hanglage es zuläßt.
Die Überlegung (ebenso Garage + Carport) wurde schon platztechnisch verworfen.

(ich hoffe, dass ich die Zitate vernünftig hinbekommen habe)
Gruss
f-pNo
 

€uro

Hallo,
...Wie denkt Ihr darüber?...
Das Problem "Energieeinsparverordnung" hat ja Bauexperte bereits geklärt.
Die KfW Definitionen beziehen sich weder alleinig auf den Baukörper, noch auf die Anlagentechnik. Für Beides sind gewisse Grenzwerte einzuhalten (Ht´und qp´´)!
Witzig die Aussage des GU/GÜ. Richtig ist allerdings, dass bei Verwendung einer Solewärmepumpe sich der Einfluß der Dämmung auf die Verbrauchskosten (Heizung) reduziert. Wie viel und in welchem Maße lässt sich nur klären, wenn jeweils der tatsächliche Bedarf (Leistung, Energie) bekannt ist.
Diese Grundlagen scheinen hier, wie so häufig, zu fehlen.

v.g.
 
Jaydee

Jaydee

Hallo,

soviel ich weiß, sind Luft-Wasser-Wärmepumpen um einiges günstiger, als Erdwärmepumpe. Vielleicht wäre das eine Alternative ...
 
B

Bauexperte

Hallo,

vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Gerne

Ach schau an - ich dachte bisher, das die neue Energieeinsparverordnung schon durch ist und habe aufgrund Deines Hinweises gesehen, dass sie jetzt Energieeinsparverordnung 2014 heißt.
Es ist geplant, daß sie 2014 in Kraft tritt - was allerdings genau darin verifiziert werden soll, weiß (bislang) allein der Himmel ... und ob sie überhaupt alle Gremien bis dahin passiert steht auch noch in den Sternen. Nur, das Kind muß ja einen Namen tragen, deshalb nennen wir sie alle bisher Energieeinsparverordnung 2014. Heißt natürlich, das bis dahin alle BV nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung 2009 errichtet werden müssen.

Bei der Größenangabe muss man aber berücksichtigen, dass das OG aufgrund eines Kniestocks 75 cm hat (mehr geht nicht mehr w. Bauvorschriften [Höhe Dachtraufe]), wodurch die tatsächliche Wohnfläche dort kleiner ist. Zudem zählt aufgrund der Dämmung, etc. auch der Hauswirtschaftsraum als Wohnfläche.
Dann planst Du ein (überirdisches) UG, ein EG und ein DG. OG heißt es nur, wenn es ein Vollgeschoss ist, also keine Schrägen

Erdwärmepumpe = Erdwärmepumpe?
Yep.

Die Erdwärmepumpe ist in beiden Modellen als Heiztechnik enthalten.
So wie ich es verstehe, muss bei Wegfall/Reduzierung der beschriebenen Dämmmöglichkeiten mehr geheizt werden. Wenn die Dämmung auf KfW70-Standard erstellt wird, würde man sich diesen zusätzlichen Heizaufwand sparen. Laut Auskunft des BU würde diese Ersparnis (KfW70-Dämmung) aber die Mehrkosten (>8.000 Euro) erst nach zig Jahren (30 / 50) herausholen.
Der Typ ist echt witzig

Gehe ich Recht in der Annahme, daß keine Berechnung des Wärmebedarfs erstellt wurde? Oder anders ausgedrückt, auch keine TGA-Planung vorliegt noch geplant oder eine Heizlastberechnung in Auftrag gegeben ist oder wird? Du kannst erst nach Vorlage einer genauen Berechnung entscheiden, welcher Wärmeerzeuger (WE) schlussendlich zum Einsatz kommen soll. Mit dieser Berechnung bestimmt sich auch der Anteil Dämmung wie viel und wo. Erst damit läßt sich überhaupt entscheiden, ob und wenn ja, auf wie viel Dämmung wo zu Lasten welchen Nachteiles oder auch nicht verzichtet werden kann.

Solche Aussagen á la "hier lassen wir etwas weg, dann passt das schon" sind wenig zielführend und erinnern mich immer an die Gas/Wasser/Scheixxe-Hansels von ganz früher, welche über den Daumen gepeilt die Größe des Heizkessels festgelegt haben.

Sorry - ich bin Laie, der sich in die ganze Geschichte seit Monaten versucht hineinzufuchsen.
Kein Problem, wir nähern uns ja langsam an

Die Gebäudehülle (Ytong-Mauerwerk mit 36,5er Steinen) bleibt so bestehen, wie in der Planung für KfW70 vorgesehen. Eine Fußbodenheizung wird ebenfalls eingebaut - nach Auskunft und div. Recherchen die sinnvollste Heizungsvariante bei Erdwärme.
Mit Gebäudehülle meine ich das tatsächlich ganze Gebäude incl. Dämmung, Fenster, Dacheindeckung und Außenputz!

Was meinst Du eigentlich hiermit: "die Verkleidung von Stahlbetonteilen wird mit ca. 2 cm weniger Styropor ausgeführt" ? Wird das UG aus Stahlbeton erstellt?

Und aus rein beruflicher Neugierde: baust Du mit einem Franchisenehmer? Das würde Deine Aussage im anderen Thread bzgl. der lückenhaft benannten Baunebenkosten erklären.

(ich hoffe, dass ich die Zitate vernünftig hinbekommen habe)
Hast Du

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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