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ᐅ Wer unterschreibt den Fertighaus-Kaufvertrag?


Erstellt am: 04.06.13 14:07

Y
ypg
04.06.13 19:44
Ja, jetzt ist es verständlicher 🙂

Natürlich ist Fairness auch ein Gesichtspunkt! Man kann ja nicht nur den positiven Nutzen aus einem Haus ziehen, sollte auch dafür in die Haftung gehen, sprich mit-finanzieren. Ausserdem haben die Banken gern die Sicherheit zweier Schuldner - allein bekommt man meist keine gute Finanzierung, sprich: man bekommt bei einem Gehalt entsprechend weniger finanziert.
Einen Werkvertrag sollte man aus dem Grund zusammen unterschreiben, weil jeder allein dann Entscheidungen tragen kann und Ansprechpartner der Baufirma ist. Es kann ja mal dazu kommen, dass einer aus beruflichen Gründen nicht erreichbar ist.... oder krank ist, wenn es dann der alleinige Käufer bzw. Auftraggeber ist, könnten Probleme entstehen.
B
Bauexperte
04.06.13 20:00
Hallo,

vorab - wir dürfen hier keine Rechtsberatung erteilen, da dies in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten ist.
blümchen38 schrieb:

Wir, mein Lebenspartner, unser Sohn und ich (wir sind noch nicht verheiratet) wollen kommendes Jahr bauen. Mein Mann hat größtenteils die Finanzierung für unser vor einem halben Jahr gekauftes Grundstück übernommen. Im Kaufvertrag des Grundstückes stehe ich mit drin. Muss ich bzw. sollte ich den Kaufvertrag unseres geplanten Fertighauses mit-unterschreiben? Wenn ich nicht mit drin stehe, dann "gehört" mir das Haus auch nicht oder sieht das ohnehin alles anders aus, weil wir (noch) nicht geheiratet haben? Oder sollte ich besser nicht unterschreiben, um nicht im Falle eines Falles auch in den hohen Kreditschulden mit drin zu stehen.
Das ist nicht so einfach zu beantworten, wie Du es offensichtlich erwartest.

Das Grundstück gehört euch zu gleichen Teilen, wenn ihr keine anderslautende Vereinbarung (bspw. analog des monetären Anteils) im dazugehörigen Notarvertrag getroffen habt. Das Fertighaus wird - ob Du den Werkvertrag mit unterschreibst oder auch nicht - auf eurem gemeinsamen Grundstück errichtet; damit ist es mit dem Grundstück verbunden, nicht mehr zu trennen. Daraus können sich im worste case ziemliche Probleme ergeben, sofern keine verbindlichen Vereinbarungen im Vorfeld getroffen sind.

Ob Dein Mann die Finanzierung alleine gestemmt bekommt oder nicht, ist imho zunächst nachrangig zu betrachten. Ihr solltet - so sehe ich das jedenfalls, denn Niemand kann in die Zukunft schauen - zu Zeiten, wo ihr euch gut versteht, einen notariellen Vertrag für den Fall der Fälle aufsetzen lassen und unterzeichnen. Btw. könntest Du "Deinen" Anteil auch direkt auf euren gemeinsamen Sohn überschreiben ....

Und abschließend - sollte die Finanzierung später, aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr zu stemmen sein, ist es uninteressant, ob es Deinem Partner allein oder euch gemeinsam gehört. SOLANGE ihr euch gut versteht, werdet ihr beide aus einer Kasse zahlen :-) Ansonsten ist es immer gut, auf rechtsverbindliche Vereinbarungen zurückgreifen zu können.

Grüße, Bauexperte
Y
ypg
07.06.13 17:17
Kannt du mit unseren Antworten etwas anfangen oder hätten wir uns die Worte sparen können??
finanzierunggrundstückwerkvertragvereinbarungen