ᐅ Nach Baugesuch Änderungen möglich?
Erstellt am: 21.05.13 19:40
Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.
mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.
B
Bauexperte21.05.13 23:41Hallo,
Du kannst Fenster in gewissem Rahmen vergrößern; verkleinern oder Entfall ist dann problematisch, wenn die erforderliche Belichtungsfläche unterschritten wird oder auch ein 2. Fluchtweg im DG/OG damit entfallen würde.
Von den äußeren Abmessungen sowie Farbe würde ich an Deiner Stelle ohne Nachtrag zum Bauantrag oder auch Änderungsantrag, wie Du sagst, die Finger lassen. Wird teuer, wenn die Bauaufsicht vorbeischaut
Grüße, Bauexperte
speer schrieb:Wenn nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung nach Gutdünken geändert werden dürfte, stünde unweigerlich die Frage im Raum, welchen Sinn und Zweck ein Baugesuch überhaupt hat ?
mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.
Du kannst Fenster in gewissem Rahmen vergrößern; verkleinern oder Entfall ist dann problematisch, wenn die erforderliche Belichtungsfläche unterschritten wird oder auch ein 2. Fluchtweg im DG/OG damit entfallen würde.
Von den äußeren Abmessungen sowie Farbe würde ich an Deiner Stelle ohne Nachtrag zum Bauantrag oder auch Änderungsantrag, wie Du sagst, die Finger lassen. Wird teuer, wenn die Bauaufsicht vorbeischaut
Grüße, Bauexperte
ypg schrieb:
Auch die Garage (einfacher Grösse) darf jetzt (lt Nds Bauverordnung) ohne Genehmigung gebaut werden, das heisst, unsere genehmigte darf etwas versetzt werden, muss aber alles im Baufenster sein und die 3 Metern Abstand eingehalten werden.Du meinst bestimmt den Abstand zur Straße oder?
Vit84 schrieb:
Du meinst bestimmt den Abstand zur Straße oder?Ja, so, wie es der Bebauungsplan vorschreibt.
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