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ᐅ Kündigung der Mietwohnung seitens Vermieter


Erstellt am: 09.08.08 14:23

F
fuchs
09.08.08 14:23
Hallo

Mein Bekannter hat jetzt einfach die Kündigung seiner Wohnung bekommen und wird aufgefordert sofort auszuziehen. Ist das zulässig, ich dachte mir immer das es eine dreimonatige Kündigungsfrist gibt. Begründen tut er das ganze, weil er die Wohnungen renovieren will.
L
Leeloo
15.08.08 16:05
Hallo fuchs,

das ist ganz und gar nicht zulässig! Jedenfalls nicht in Deutschland, denn da ist (bis auf einige Ausnahmefälle) die Kündigungsfrist gesetzlich festgelegt und zwar auf drei Monate. Die Kündigungsfrist erhöht sich, je länger das Mietverhältnis an gedauert hat. Beispielsweise wird einem, der über 5 Jahre schon dort wohnt, beträgt Kündigungsfrist 6 Monate. Also einfach so "rausschmeißen" iss nicht! 😡
M
marida
16.08.08 01:09
hi fuchs,

ja, das wäre noch schöner, wenn das so einfach ginge einen mieter auf die straße zu setzen! kündigungsfrist gibt es, soweit ich weiß, immer! schließlich muss man ja eine gewisse zeit zugestanden bekommen, in der man sich nach einer neuen wohnung umsehen kann.

lg,
Mara 😉
S
senor
16.08.08 01:31
Hallo,

in Deutschland hat man mindestens 3 Monate nach der Kündigung, die schriftlich erfolgen muss, Zeit, um eine neue Bleibe zu finden! Je länger man in der Wohnung gewohnt hat, desto mehr Zeit bleibt einem, um auszuziehen! nicht einmal, wenn man grobe Verstöße begangen hat, kann man von heute auf morgen rausgeschmissen werden!

LG,
sennor 😉
M
merengue
16.08.08 01:38
hi,

in österreich ist es so, dass wenn ein vermieter kündigt, eine gerichtliche kündigung erfolgen muss. für wohnungen können mietverträge abgeschlossen werden, die auf mindestens 3 jahre befristet sind.

lg,
yung 😉
M
marida
18.08.08 23:44
hi,

es ist schon wahnsinn, mit was vermieter ihre mieter konfrontieren. schon der versuch, jemanden, der womöglich seit jahren geld für die miete aufs konto überweist, von heute auf morgen aus der wohnung rausekeln zu wollen, ist einfach unter jeder würde! und selbst, wenn man dann nicht gleich ausziehen muss, da das gesetz auf der eigenen seite steht, ist es übel, zu wissen, dass der vermieter einen loswerden will!

lg,
Mara 🙄
wohnungenkündigungsfristvermieter