Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Haftungsausschluss bei Begehung des Grundstücks


Erstellt am: 18.11.12 19:46

V
Vit84
18.11.12 19:46
Hallo liebe Gemeinde.
Ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Bin Eigentümer eines Baugrundstückes in einer Neubausiedlung, möchte jedoch erst in ein Paar Jahren ein Haus darauf bauen bzw. bauen lassen.
In der Zwischenzeit möchte sich ein Nachbar um das Grundstück kümmern, d.h. Rasen mähen, Hecke verschneiden usw. Unteranderem möchte er auch das Grundstück zur Erholung nutzen. Grillplatz und eine Spielwiese für die Kinder
einrichten. Dies ist eine mündliche Vereinbarung zwischen mir und dem Nachbarn. Kenne ihn noch von früher. Jetzt will ich das Ganze rechtlich sauber klären und möchte so einer Art Nutzungsvertrag aufsetzen. In diesem Nutzungsvertrag möchte ich jegliche Haftung für div. Schäden an den Nachbarn abtreten. Z.B. wenn sich das Kind auf dem Grundstück verletzt oder der Nachbar sich mit der Heckenschere ein Finger abschneidet :-). Für solche Schäden möchte ich dann natürlich nicht haftbar gemacht werden. Wie gesagt, mit dem Nachbar bin ich mir einig. Jetzt die Frage: Wie klärt man ab besten so ein Sachverhalt schriftlich rechtlich korrekt? Wäre für ein Paar Tipps sehr dankbar. MfG
B
Bauexperte
19.11.12 12:29
Hallo,
Vit84 schrieb:
... Wie klärt man ab besten so ein Sachverhalt schriftlich rechtlich korrekt? Wäre für ein Paar Tipps sehr dankbar. MfG
Soweit ich weiß, kannst Du die Haftung nicht ausschließen; Du bleibst ja weiterhin Eigentümer der Parzelle. Da ich aber keine Rechtsberatung betreiben darf - ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten, empfehle ich Dir ein Gespräch mit einem RA Deines Vertrauens.

Freundliche Grüße
M
Musketier
19.11.12 14:52
Es gibt für wenig Geld (teilweise unter 20€ pro Jahr) eine Grundstückshaftpflicht.
Falls du nicht erst in 5-10 Jahren bauen möchtest, dürfte das wahrscheinlich günstiger sein, als vom Anwalt einen rechtssicheren Vertrag aufsetzen zu lassen. Was alles in der Versicherung enthalten ist, muß du dir selbst durchlesen.

Den Pachtvertrag kannst du ja trotzdem mit deinem Nachbarn machen. Musterpachtverträge gibt es im Internet einige.
Ich hatte gerade einen heruntergeladen, wo drin stand, dass sich der Pächter verpflichtet, eine Gebäude- bzw. Grundstückshaftpflicht abzuschließen. Dann wären die Kosten sogar umgelegt.
grundstückshaftpflichtrechtlichnutzungsvertraghaftungschäden