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ᐅ Treppengeländer mit horizontalen Füllstäben


Erstellt am: 13.11.12 12:53

B
Bauexperte
12.08.13 21:45
Hallo Alex,
tuxedo schrieb:

Die Treppenbauer sichern sich da rechtlich ab: Wenn du horizontale Füllstäbe haben willst, musst du denen unterschreiben, dass du über den Sachverhalt aufgeklärt wurdest und dass du's trotzdem so haben willst UND dass der Treppenbauen damit nun rechtlich außen vor ist.
Diese Aussage ist ziemlich grenzwertig.

Die jeweilige Landesbauverordnung regelt, ob horizontale Stäbe erlaubt sind oder eher nicht. Da nutzt es dem Treppenbauer herzlich wenig, wenn er sich vermeintlich "frei schreiben" läßt.

Grüße, Bauexperte
T
tuxedo
12.08.13 22:15
Hab das Spiel jetzt bei drei von drei Treppenbauern so miterlebt. Ich bin ja nicht verpflichtet eine Treppe vom Treppenbauer einbauen zu lassen. Könnte die mir ja auch selbst zusammenschustern. Oder ein anderes "doofes" Vergleichsbeispiel: Ich kann im Tuning-Händler um die Ecke ja auch Autos kaufen die nicht auf der Straße fahren dürfen. Und dennoch darf der Händler die Autos verkaufen. Er weist halt darauf hin, dass das kein Straßenzugelassenes Fahrzeug ist und vermerkt das im Kaufvertrag. Fertig.
Ich sag nicht dass das die allerfeinste Manier ist. Aber es scheint, so mein Eindruck, gängige Praxis zu sein. Es soll ja auch Leute geben die auf ein Geländer komplett verzichten. Sieht man auch immer mal wieder in Prospekten von irgendwelchen Design-/Architekten-Häusern. Und die haben wohl nicht extra die Bilder retuschiert. Da wurde mit Absicht so gebaut.

Schlussendlich muss das denke ich jeder selbst für sich entscheiden. Wenn meine Kinder irgendwann mal ausgezogen sind interessiert mich eine Landesbauverordnung für Treppen wo Kinder ggf. Klettern können nicht mehr wirklich.

Gruß
Alex
T
tuxedo
13.08.13 10:23
Bauexperte schrieb:
Auch dann müßtest Du Dich an die Vorgaben der Landesbauordnung halten
Theoretisch ja. Praktisch kräht da wohl kein Hahn danach.
Ich habe mir jetzt den entsprechenden Paragraphen durchgelesen und denke, daß ich weiß, weshalb die Treppenbauer diese Aussage getätigt haben. Es findet sich in der Landesbauordnung kein Hinweis darauf, daß die Füllstäbe senkrecht ausgeführt werden müssen. Ich nehme daher an, daß die Treppenbauer sich nachvollziehbar vor evtl. Schadensersatzansprüchen schützen wollen, für den Fall, daß Deinen Kindern oder auch Kindern, welche zu Besuch kommen, etwas passiert.

Genau das habe ich versucht auszudrücken. Ist mir wohl nicht gleich aufs erste mal geglückt.
Es ist schon seit langem im Gespräch die Landesbauordnung auf breiter Länderebene in diesem Punkt einheitlich zu gestalten, sprich horizontale Füllstäbe aus Fragen der Sicherheit generell zu untersagen. Ich könnte mir auch vorstellen, daß es bereits Urteile in BW zum Nachteil jener Treppenbauer gibt, welche ihre diesbezügliche Aufklärungspflicht nicht nachweisbar wahrgenommen haben.

Das mag sein.
Das ist sicher richtig. Nur, bis Deine Kinder ausgezogen sind, kann es zum russischen Roulette werden.

Die Sache mit dem Plexiglas hatte ich ja schon geschrieben. Nur hatte ich vergessen zu erwähnen dass das auch für mich die Lösung ist, statt auf horizontale Füllstäbe zu verzichten.

Irgendwie komme ich mir als Bürger in Sachen Sicherheit auch langsam entmündigt vor. Ist doch irgendwie gaga dass Kinder nur auf horizontalen Füllstäben klettern. Wenn die groß genug sind können die auch anfangen auf dem Handlauf runter zu rutschen. Und da sagt die Landesbauordnung ja nichts von wegen: Da müssen "böbbl" hin die das rutschen verhindern.

Wie dem auch sei: Ich find's gut dass die Treppenbauer darauf hinweisen und diese Option anbieten. Damit haben sie für mein befinden Ihre Pflicht erfüllt.
treppenbauerlandesbauverordnung