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Marcus1807
Hallo,
wir haben eine Baufirma beauftragt drei Arbeiten bei uns auf dem Grundstück durchzuführen.
Alle drei Arbeiten wurden ausgeführt.
Die erste Arbeit ist bezahlt, weißt aber erhebliche Mängel auf, die wir schon mehrmals gefordert haben zu beheben.
Die beiden anderen Arbeiten sind unbezahlt, weil wir nie eine Rechnung bekommen haben.
Zugegeben wir haben uns mit der Firma zerstritten und die Firma hat auch noch andere erhebliche Probleme.
Jetzt interessiert mich:
- muss ich als Auftraggeber die Rechnungen der beiden letzten Arbeiten einfordern?
- wann verjähren die Rechnungen der beiden letzten Arbeiten?
Vielen Dank
wir haben eine Baufirma beauftragt drei Arbeiten bei uns auf dem Grundstück durchzuführen.
Alle drei Arbeiten wurden ausgeführt.
Die erste Arbeit ist bezahlt, weißt aber erhebliche Mängel auf, die wir schon mehrmals gefordert haben zu beheben.
Die beiden anderen Arbeiten sind unbezahlt, weil wir nie eine Rechnung bekommen haben.
Zugegeben wir haben uns mit der Firma zerstritten und die Firma hat auch noch andere erhebliche Probleme.
Jetzt interessiert mich:
- muss ich als Auftraggeber die Rechnungen der beiden letzten Arbeiten einfordern?
- wann verjähren die Rechnungen der beiden letzten Arbeiten?
Vielen Dank