Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Verjährungsfrist von Rechnungen


Erstellt am: 03.11.12 17:54

M
Marcus1807
03.11.12 17:54
Hallo,
wir haben eine Baufirma beauftragt drei Arbeiten bei uns auf dem Grundstück durchzuführen.
Alle drei Arbeiten wurden ausgeführt.
Die erste Arbeit ist bezahlt, weißt aber erhebliche Mängel auf, die wir schon mehrmals gefordert haben zu beheben.
Die beiden anderen Arbeiten sind unbezahlt, weil wir nie eine Rechnung bekommen haben.

Zugegeben wir haben uns mit der Firma zerstritten und die Firma hat auch noch andere erhebliche Probleme.

Jetzt interessiert mich:
- muss ich als Auftraggeber die Rechnungen der beiden letzten Arbeiten einfordern?
- wann verjähren die Rechnungen der beiden letzten Arbeiten?

Vielen Dank
H
Häuslebauer40
04.11.12 05:39
1) Musst Du nicht.

2) Wenn es bei Bauleistungen keine anderen gesetzlichen Regelungen gibt, als die üblichen, was ich jetzt aus dem Stegreif nicht weiß, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre (Ablauf des Kalenderjahrs).
D
DerBjoern
04.11.12 19:05
Normalerweise sind es 2 Jahre und dann bis Ende des Kalenderjahres. Sprich wenn die Leistung in diesem Jahr erbracht wurde endet die Frist am 31.12.2014
B
Bauexperte
04.11.12 20:10
Hallo,
DerBjoern schrieb:
Normalerweise sind es 2 Jahre und dann bis Ende des Kalenderjahres. Sprich wenn die Leistung in diesem Jahr erbracht wurde endet die Frist am 31.12.2014
Du solltest nicht ungestraft einen solchen Unsinn verzapfen dürfen!

Seit dem 1.1.2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 Baugesetzbuch) drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist, zu laufen. Damit drohen Ende 2012 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2009 zu verjähren!

Freundliche Grüße
D
DerBjoern
05.11.12 09:07
Da bin ich in der Tat falschem Wissen aufgesessen.
Bauexperte schrieb:
Du solltest nicht ungestraft einen solchen Unsinn verzapfen dürfen!
Kannst den Scheiterhaufen wieder abbauen, ich gelobe Besserung... 🙄
verjährungsfristansprüche