ᐅ Grenzstein temporär entfernen
Erstellt am: 04.10.12 14:08
Hallo,
mein Nachbar erstellt gerade sein Streifenfundament für seine Fertiggarage, welche direkt auf der Grundstücksgrenze stehen soll. Damit er schön ausbuddeln konnte, hat er den Grenzstein entfernt und mit Schnurgerüsten die ursprüngliche Position kenntlich gemacht.
Darf er das überhaupt? ich dachte immer der Grenzstein ist "unantastbar". Ausschlisesslich das Katasteramt oder beauftragte Vermessungsingenieure dürfen da ran.
Danke,
MarcusBW.
mein Nachbar erstellt gerade sein Streifenfundament für seine Fertiggarage, welche direkt auf der Grundstücksgrenze stehen soll. Damit er schön ausbuddeln konnte, hat er den Grenzstein entfernt und mit Schnurgerüsten die ursprüngliche Position kenntlich gemacht.
Darf er das überhaupt? ich dachte immer der Grenzstein ist "unantastbar". Ausschlisesslich das Katasteramt oder beauftragte Vermessungsingenieure dürfen da ran.
Danke,
MarcusBW.
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B
Bauexperte05.10.12 13:44Hallo,
das Entfernen und Einbringen von Grenzmarken, also auch von Grenzsteinen, durch unberechtigte Personen oder Firmen ist eine Ordnungswidrigkeit. Kein Nachbar und keine Baufirma ist hierzu berechtigt, auch kein Vermessungsbüro für Ingenieurvermessung. Diese Arbeiten dürfen nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.
Für NRW § 7 (3) VermKatG NRW
Freundliche Grüße
das Entfernen und Einbringen von Grenzmarken, also auch von Grenzsteinen, durch unberechtigte Personen oder Firmen ist eine Ordnungswidrigkeit. Kein Nachbar und keine Baufirma ist hierzu berechtigt, auch kein Vermessungsbüro für Ingenieurvermessung. Diese Arbeiten dürfen nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.
Für NRW § 7 (3) VermKatG NRW
Freundliche Grüße