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ᐅ Weiterberechnung von Gebäudeversicherung und Grundsteuer


Erstellt am: 01.10.12 11:58

J
jorel
01.10.12 11:58
Hallo zusammen,

ich bin neu hier in diesem Forum, habe aber schon das ein oder andere Thema hier nachgelesen.

Vor einigen Wochen habe ich mir ein Haus gekauft.
Da es mein erster Hauskauf ist, sind natürlich viele Dinge neu für mich.

Unter anderem habe ich folgende Frage:
Der vorherige Eigentümer hat mir eine Rechnung geschickt.
Mit dieser Rechnung soll ich nun anteilig die Gebäudeversicherung und Grundsteuer bis Ende 2012 an ihn bezahlen.

Ist das ein übliches Verfahren oder sind diese Kosten nicht nachzuberechnen?
Habe leider mit der Suche und meinem Freund Google nichts hilfreiches hierzu gefunden.

Danke vorab für Eure Hilfe
Horst
B
Bauexperte
01.10.12 12:14
Hallo Horst,
jorel schrieb:

Ist das ein übliches Verfahren oder sind diese Kosten nicht nachzuberechnen?
Nein.

Du hast ein Haus erworben, dem FA die GEW gezahlt - damit weiß die Finanzbehörde, dass Du Hauseigentümer bist, es wird die zuständige Kommune informieren und diese wird Dir den Grundsteuerbescheid anteilig der verbleibenden Monate in 2012 zustellen. Der ehemalige Eigentümer bekommt - nach Schlussabrechnung (es können sich ja bspw. die Müllgebühren während der letzten Monate erhöht haben) überzähliges Geld zurückerstattet.

Die Versicherung kannst Du übernehmen, mußt Du aber nicht; es sollte mich auch wundern, wenn die Parameter des Vorbesitzers in Sachen Gebäudeversicherung mit Deinen Anforderungen übereinstimmen würden.

Freundliche Grüße
M
Musketier
01.10.12 13:06
@Bauexperte
Mit der Grundsteuer hast du unrecht.
Grundsteuern sind Jahressteuern, auch wenn diese viertel jährlich erhoben werden.
Derjenige, dem das Grundstück zum 01.01.des Jahres gehört, der zahlt die Steuer fürs komplette Jahr.
Das Thema hatte ich jetzt mehrfach im Job und konnte nur durch Weiterberechnung gelöst werden.

Quelle:
§ 9 GrStG Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer
(1) Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.

(2) Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
B
Bauexperte
01.10.12 13:43
Hallo Musketier,
Musketier schrieb:

Mit der Grundsteuer hast du unrecht...
Danke für den Hinweis!

Ich hatte einen solchen Fall hier noch nicht; es konnte immer unkompliziert durch Umschreibung gelöst werden.

Freundliche Grüße
J
jorel
01.10.12 14:17
Danke für Eure schnellen Antworten.

Ich schließe:
- Grundsteuer muss ich anteilig zahlen.
- Versicherung muss nicht anteilig beglichen werden, da eh taggenau abgerechnet wird.

Korrekt?
K
kamnik
28.10.12 20:58
jorel schrieb:
Danke für Eure schnellen Antworten.

Ich schließe:
- Grundsteuer muss ich anteilig zahlen.
- Versicherung muss nicht anteilig beglichen werden, da eh taggenau abgerechnet wird.

Korrekt?


Grundsteuer schriftlich + per Banküberweisung ausgleichen; als Nachweis,
falls die Kommunale noch nachfordert?
Die Kommunalen sind in D eh fast zu 50% pleite - da muss man sich absichern, sonst
Doppel-Inkasso

Versicherung ist dem Verkäufer seine Sache; der muss seine Kündigungsfristen einhalten.
Der neue Eigentümer deckt selber eine Versicherung ein.
So ein Kuddelmuddel.
grundsteuergebäudeversicherungrechnung