Vergabe an Bauträger / Preis Verhandlungssache? (mit Umfrage)

4,60 Stern(e) 5 Votes

Wieviel Verhandlungsbasis gab es auf den Bauträger-Festpreis?

  • Ich habe nicht verhandelt

    Stimmen: 1 16,7%
  • 0%

    Stimmen: 2 33,3%
  • 2%

    Stimmen: 1 16,7%
  • 4%

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  • 6%

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  • 10%

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  • 15%

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  • 20%

    Stimmen: 0 0,0%
  • 25%

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    6
B

Bauexperte

Hallo Michael,

... da anscheinend einfach "ehrlich" kalkuliert wird (und Leben will der Generalunternehmer ja auch von etwas).
Es mag Dich, ganz sicher aber den ein oder anderen User - der meine Posts im Allgemeinen regelmäßig verfolgt - überraschen: "richtig" kalkulieren können sie alle; auch die Billigheimer! Barometer für ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis ist regelmäßig die Baubeschreibung (BB). Anhand dieser kleinen Fibel läßt sich der Angebotspreis recht gut überschlägig bewerten; eine genaue Überprüfung durch eine unabhängige Beratungsstelle (bspw. Anwalt oder Verbraucherzentrale) oder auch Bauberatung (bspw. mich) sollte natürlich nicht "vernachlässigt" werden.

Ist der Angebotspreis zu niedrig, werden geringwertige Bauteile verbaut oder es fehlen Leistungen; hier darf davon ausgegangen werden, dass nach Vertragsunterzeichnung - jedoch spätestens im lfd. Bauprozess - kräftig nachverkauft wird (werden muß). Ist der Angebotspreis zu hoch, ist entweder die erfragte Leistung zu extravagant oder der Anbieter durch sein Marketing (MH und Werbung verschlingen immense Summen) verpflichtet, höhere Margen zu erzielen.

schlussendlich sollte die Entscheidung für einen Anbieter auf 5 Komponenten basieren:

  1. die BB erfüllt die Anforderungen der zum Vertragsabschluss gültigen technischen Bedingungen/der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung
  2. der Auftragnehmer ist solvent
  3. die Vertragsunterlagen tragen sowohl Auftraggeber als auch -Nehmer gleichermaßen Rechnung <=> Partnerschaft
  4. die Sicherheiten für den Auftraggeber entsprechen den jeweils aktuellen Anforderungen unabhängiger Institutionen (bspw. Verbraucherzentrale)
  5. ehemalige Bauherren bestätigen den Gesamteindruck

Das es, trotz einer Bejahung aller 5 Punkte, Sinn ergibt, zusätzlich eine unabhängige Baubegleitung zu verpflichten, versteht sich von selbst. Jeder seriöse BU/GU/BT wird sich dem auch nicht widersetzen, sondern es begrüßen, wenn seine Leistungen von unabhängiger Stelle bestätigt werden!

Freundliche Grüße
 
D

DaveS

Hallo Musketier,

diese Taktik werden wir auch wählen, da ich auch gehört habe, dass unser favorisierter GU keinen Rabatt gibt (aber zur Zeit mal wieder eine - Originalzitat - "sensationelle Aktion" hat). Bei den Aktionen ist es eben so, dass es darauf ankommt, ob man diese Mehrleistungen brauchen kann/sowieso gewählt hätte.

Ein weiterer Punkt ist Glaubwürdigkeit - das man auch noch mit 1 oder 2 anderen Anbietern verhandelt - und das auch wirklich tut! Auch wenn der Aufwand enorm ist, weiß aber aus meinem beruflichen Alltag, dass das "zieht". Bzw. die Anbieter geschult sind auf Signale zu achten, ob der Interessant tatsächlich noch Alternativen prüft.

Wenn man das so macht, ist es wichtig, für sich selbst einen "Standardumfang" zu definieren - bei uns Wohnfläche, Art und Lage der Zimmer, KfW-Standard (55), Art der Bauweise (massiv), etc. und diese bei allen Anbietern abzufragen.

Daves
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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