Ablauf bereitstellungszinsfreie Zeit

4,50 Stern(e) 4 Votes
H

HäuslebauerBS

Leider endet in unserem Fall die bereitstellungszinsfreie Zeit bereits sechs Monate nach dem Ausdruck des Darlehensangebots durch die Bank. Dafür haben wir günstigere Zinskonditionen erhalten.
Nun verzögert sich der Beginn unseres Umbaus um zwei bis drei Monate. Somit fallen in Kürze die Bereitstellungszinsen an, obwohl schätzungsweise erst in drei Monaten die ersten Rechnungen eingehen und erst dann Darlehensauszahlungen vorgenommen werden können.
In einem Baufinanzierung-Ratgeber-Buch haben wir gelesen, dass man sich in einem solchen Fall das Darlehen auszahlen lassen und als Tagesgeld anlegen soll. Dies klingt plausibel, ist allerdings nicht möglich, da wir Rechnungen vorlegen müssen, um Auszahlungen aus dem Darlehenstopf zu erhalten.
Welche Möglichkeiten haben wir, die Bereitstellungszinsen zu umgehen?
Herzlichen Dank!!
 
Der Da

Der Da

Ich sehe ohne Rechnung keine Chance. Zahlen und gut, so teuer wird es schon nicht werden die drei Monate.
 
O

onkel böckes

Macht bei der Bank ein Tagesgeldkonto auf und das wird dann Verpfändet, so hat die Bank auch ohne Nachweis der Rechnungen Hoheit über das Geld und Ihr kommt um die Zinsen rum.
Sollte euer Berater aber auch wissen!

Grüße!
Michael
 
M

Micha&Dany

Hallo

Also unsere Bank zahlt uns das Geld aus, für das sie Sicherheiten hat. Bei einem Neubau wächst die Sicherheit mit den Auszahlungen. (Gegenwert der fertiggestellten Gewerke)
Bis zur aktuellen Höhe der Sicherheit zahlt uns unsere Bank also das Geld aus, wenn wir das möchten.

Bei einer Renovierung sollte ja zumindest für einen Großteil des Geldes schon ein Gegenwert vorhanden sein. Daher sollte es also kein Problem sein, wenn Ihr Euch das Geld auszahlen lasst.
Also einfach mal bei der Bank anfragen. Kann natürlich sein, dass jede Bank das anders macht...

Grüße
Micha
 
H

heltino

In einem Baufinanzierung-Ratgeber-Buch haben wir gelesen, dass man sich in einem solchen Fall das Darlehen auszahlen lassen und als Tagesgeld anlegen soll.
Den Ratgeber kannste ausdrucken und direkt verbrennen.
Wohl kaum eine Bank wird diese Beträge ohne Beleg auszahlen.
Warum sollte sie auch? DU musst den Bautenstand nachweisen und darauf basierend wird seitens der Bank gezahlt.
Ist dem nicht so, werden nicht abgerufenen Gelder, siehe Vertrag, schön mittels Bereitstellungszins berechnet.

Welchen Grund in der Welt sollte die Bank denn haben auf vertraglich verbriefte Zinsen (Einnahmen) zu verzichten, ohne jedwede Sicherheit (Bautenstand durch Architekt verbrieft) zu haben?

PAY AND ENJOY
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67484 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben