bisschen ratlos bei Heizungsfrage, die Qual der Wahl

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€uro

....Stichwort ganzheitliche und integrale Planung, heißt, es sollte nichts zwingend ausgeschlossen werden und in die Planung ist nicht nur der Architekt einzubinden!
Korrekt. Zunächst ist erst einmal Alles offen.
.... auch ein TGA-Planer mit einzubeziehen, hiervor scheuen aber noch viele Projektverantwortlichen (Architekten) wegen der vermeintlich „zusätzlichen“ Kosten die auf dem Bauherren zukommen, zurück.
Die Kosten sind vergleichsweise gering. Ein Architekt geht, da er selbst so abrechnen muß, von der HOAI aus. Im Einfamilienhaus Bereich ist eine TGA Planung nach HOAI nicht unbedingt erforderlich. Hier reicht es vollkommen aus, wenn man sich auf die neuralgischen Schwerpunkte (Einzeldetails) konzentriert. Die Kosten hierfür liegen für ein "normales" Einfamilienhaus bei ca. 1,1 bis 1,6 T€, je nach vereinbartem Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad. Eine komplette TGA Planung, m.E. entbehrlich, kostet das 3 bis 4fache ohne wesentlichen Zusatzgewinn für den Bauherren. Zudem ist es bei einer Schwerpunktplanung wesentlich einfacher einen geeigneten Anlagenbauer zu finden, da er hier auch Eigenerfahrung einbringen kann, was bei einer HOAI Planung entfällt, da hier quasi jede Schraube und Schelle vorgeschrieben ist.
Wer sich die Scherpunktplanung nicht Leisten will, wird auf Dauer mit einem weniger wirtschaftlichen System leben müssen.
....Der Energieberater und/oder TGA-Planer unterstützen bei der Entwicklung eines langfristigen Konzepts, zu dessen Beginn alles offen sein sollte.
Die sinnvollste Ausrichtung ist die Personalunion TGA Planer und Energieberater.
Einige FH haben dies inzwischen erkannt und bieten entsprechende Studiengänge an, leider derzeit noch die Ausnahme.
Historisch niedrige Zinsen favorisieren höheren Anfangsinvest mit nachfolgend geringen Verbrauchskosten, während hohe Zinsen, eher auf den anfänglich geringen Invest mit nachfolgend höheren Verbrauchskosten weisen.
Fest steht jedoch, dass die spezifischen Kosten aller Energieträger künftig progressiv steigen werden, in welchem Maße weiß Niemand, konkret nicht einmal die Spekulanten, die das ihrige zu Preistreibereien hinzutuen.
Energie wird vermutlich zum Luxusgut, hier ist dann Jeder gut bedient, der zB ein Konzept der Unabhängigkeit in der Jahresbilanz verwirklicht hat d.h., Heizung u. WW hinsichtlich der Verbrauchskosten quasi zum Nulltarif.

v.g.

NB: Künftige Energiekosten für Heizung u. WW werden schon mit der Bauplatzauswahl, der Ausrichtung des Gebäudes sowie der Konstruktion, Geometrie des Baukörpers bestimmt!
 
Musketier

Musketier

Die Kosten hierfür liegen für ein "normales" Einfamilienhaus bei ca. 1,1 bis 1,6 T€, je nach vereinbartem Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad. Eine komplette TGA Planung, m.E. entbehrlich, kostet das 3 bis 4fache ohne wesentlichen Zusatzgewinn für den Bauherren. Zudem ist es bei einer Schwerpunktplanung wesentlich einfacher einen geeigneten Anlagenbauer zu finden, da er hier auch Eigenerfahrung einbringen kann, was bei einer HOAI Planung entfällt, da hier quasi jede Schraube und Schelle vorgeschrieben ist.
Wer sich die Scherpunktplanung nicht leisten will, wird auf Dauer mit einem weniger wirtschaftlichen System leben müsse
Rechnest du deine eigenen Kosten auch in die Wirtschaflichkeitsberechnungen ein?
Bei 1600€ zusätzlich zu finanzierendem Honorar kann der Bauherr stattdessen 20 Jahre jeden Monat 10€ mehr Gas verbrauchen, ohne dass du mit irgendeiner anderen Heizungsart besser kommst. Jetzt kommt sicher das Argument, dass die Energiekosten steigen und damit zukünftig viel weniger Gas für die 10 € zu bekommen sind. Das ist mir durchaus bewußt.
Wie erklärst du aber dem Bauherren das für ihn Worst Case Szenario - wenn sich am Ende deiner Berechnungen herausstellt, dass die vom GU vorgeschlagene Standardheizung Gas +Solarthermieanlage das effektivste für sein Einfamilienhaus ist und er die 1.600€ in den Sand gesetzt hat?
 

€uro

Rechnest du deine eigenen Kosten auch in die Wirtschaflichkeitsberechnungen ein?
Selbstverständlich, sonst würde es für den Bauherren ja kaum einen wirtschaftlichen Sinn ergeben ;-)
Bei 1600€ zusätzlich zu finanzierendem Honorar kann der Bauherr stattdessen 20 Jahre jeden Monat 10€ mehr Gas verbrauchen, ohne dass du mit irgendeiner anderen Heizungsart besser kommst.
Kaum glaubhaft, woher dieses Wissen? ;-)
...Jetzt kommt sicher das Argument, dass die Energiekosten steigen und damit zukünftig viel weniger Gas für die 10 € zu bekommen sind. Das ist mir durchaus bewußt.
Hinsichtlich der Spekulation künftiger Energiepreise lasse ich gern dem Bauherren den Vortritt, hier kann er nach eigenem gusto Einfluß nehmen (interaktive Beratung, Planung), ich berate selbstverständlich entsprechend meinem Wissen und Erfahrung.
...Wie erklärst du aber dem Bauherren das für ihn Worst Case Szenario - wenn sich am Ende deiner Berechnungen herausstellt, dass die vom GU vorgeschlagene Standardheizung Gas +Solarthermieanlage das effektivste für sein Einfamilienhaus ist und er die 1.600€ in den Sand gesetzt hat?
Zu 99,9% unwahrscheinlich, allein der Tatsache geschuldet, dass Solarthermieanlage im Einfamilienhaus Bereich alles Andere als wirtschaftlich ist ;-) Ungeachtet dessen, wer meint bei z.B. Gasbrennwert, aus welchen Gründen auch immer gesetzt, ist eine exakte Planung verzichtbar, sollte sich mal vermurkste Praxissanlagen ansehen.
Zudem, mal in die Vertragsunterlagen eines GU sehen! Wird da vertraglich gesichert in irgendeinem Passus Bezug auf die zu erwartenden Energiekosten genommen? Wohl kaum :) Da steht bestenfalls der auf dem Papier zu verwirklichende Effizinenzstatus drin, mehr aber auch nicht. Dummerweise erreicht der überwiegende Teil der GU/GÜ Vorhaben aufgrund insbesondere mangelnder Planung diesen Status in Praxis meist nicht! Und nun- Klagen mit hohem Aufwand und ungewissem Ausgang, obwohl Baubudget ausgeschöpft bzw überbeansprucht?
Das lässt sich vorab vermeiden.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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