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ᐅ Passus im Werkvertrag - so üblich?


Erstellt am: 26.06.12 18:23

P
Projekt 2012
26.06.12 18:23
Hallo,

was ist von diesem Passus zu halten. Ist das praktisch nachvollziehbar bzw. so üblich oder öffnet es nicht Nachforderungen trotz eines vereinbarten Festpreises Tor und Tür?

§ 3 Auflagen
Zusatzarbeiten bzw. Auflagen der Wärme-, Schallschutz sowieder Statik können im Vorfeld nicht kalkuliert werden und müssen nach Erhalt der aktuellen Unterlagen geprüft werden.


Gruß

Projekt 2012
B
Bauexperte
26.06.12 22:04
Projekt 2012 schrieb:
Hallo,

was ist von diesem Passus zu halten. Ist das praktisch nachvollziehbar bzw. so üblich oder öffnet es nicht Nachforderungen trotz eines vereinbarten Festpreises Tor und Tür?
Ein Festpreis wird auf Grund bekannter Fakten vereinbart. Solange kein Bodengutachten erstellt ist, kann der Statiker nicht arbeiten und dem zufolge auch nicht rechnen. Gleiches gilt für den Wärmeschutznachweis, wenn der Verkäufer des Grundstückes einen bestimmten KfW-Standard vorschreibt, kann die beste Erfahrung immer noch Lücken hinterlassen.

Dieser Paragraph ist demgemäß in Werkverträgen anzutreffen und hat Nichts mit der von Dir kolportierten Hintertüre zu tun. Du würdest ja auch nicht für etwas, dass Du nicht kalkulieren kannst, bezahlen wollen, oder?

Freundliche Grüße
P
Projekt 2012
26.06.12 22:18
Bauexperte schrieb:
Solange kein Bodengutachten erstellt ist, kann der Statiker nicht arbeiten und dem zufolge auch nicht rechnen.
........Also Bodengutachten liegt dem Unternehmer vor....


.................Gleiches gilt für den Wärmeschutznachweis, wenn der Verkäufer des Grundstückes einen bestimmten KfW-Standard vorschreibt, kann die beste Erfahrung immer noch Lücken hinterlassen.

........Verkäufer des Grundstücks schreibt KfW-Standard vor? Sorry, aber das verstehe ich nicht...Bitte um kurze Aufklärung...

Danke für die Antwort!
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