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ᐅ Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehensvertrages


Erstellt am: 31.05.12 12:50

C
craigh-na-dun
31.05.12 12:50
Hallo zusammen,

meine Eltern haben uns das Angebot gemacht, mir mein Elternhaus zu überschreiben. Meine Eltern würden dann altersgerecht neu bauen und von uns einen monatlichen Altenteil bekommen. Allerdings haben wir vor 5 Jahren erst ein Haus gekauft. Nach einem Telefonat mit der Bank weiß ich nun die ungefähre Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.

Nun bin ich über einige Infos gestolpert. Die Bank muss die Kündigung nur bei "berechtigtem Interesse" der Kündigung akzeptieren. Sonst ist die Höhe der VFE variabel durch die Bank festsetzbar. Heißt das, dass die Bank auch ablehnen kann, wenn wir kündigen? Zum Zeitpunkt der Kündigung wäre der Neubau ja schon fertig, wir wären umgezogen und der Verkauf unseres jetzigen Hauses wäre unter Dach und Fach...

Der Sachbearbeiter der Bank gab den Zinssatz für die Wiederanlage in Pfandbriefen mit unter 1% an. Die VFE-Rechner im Netz (z.B. auf Test.de) gehen von einem höheren Zinssatz aus. Welche sind richtig und wo finde ich die aktuellen Zinssätze, die gem. BGH-Urteil herangezogen werden müssen?

Die Forderung der Bank erhalten wir ja erst nach Kündigung. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen, wenn die VFE-Forderung der Bank zu hoch ist? Muss man gleich dagegen klagen?

Ich hoffe, dass ich die Situation/Fragen verständlich formuliert habe und vielleicht jemand ein paar Antworten für mich hat... Danke schon mal...

Viele Grüße
Craigh-na-dun
G
GeorgPuetz
01.06.12 09:08
Der Verkauf der Immobilie ist ein akzeptierter und vom BGH genannter Grund, das Darlehen kündigen zu können. Die Bank hat dann einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Mit nur einem(!) Pfandbriefzinssatz lässt sich die VFE nicht ausrechnen. Ich unterstelle mal ein Annuitätendarlehen. Dann gibt es laufende, i.d.R. monatliche Zins- und Tilgungszahlungen. Bei der Berechnung muss nun jede Zahlung für die restliche Zinsfestschreibung mit einem individuellen Zinssatz abgezinst werden. Die Zinssätze findest man z.B. in den Zahlungreihen der Bundesbank.

Mir ist übrigens kein einziger Onlinerechner bekannt, der korrekt rechnet. Einmal davon abgesehen, dass Sie Ihren Darlehensvertrag analysieren und die für die Berechnung relevanten Fakten herauslesen müssen, können die mir bekannten Onlinerechner diese Daten nicht korrekt erfassen. Die Berechnungsergebnisse sind dann falsch und liegen teils mehrere tausend Euro daneben.

Es benötigt ein Spezialprogramme und ein wenig Fachwissen zur Fütterung der Software. Eine solche Berechnung ist dann auch gerichtsverwertbar. Sollte Ihre Bank sich also verrechnet haben, können Sie in einem ersten Schritt einen Rechtsanwalt beauftragen, mal einen netten Brief zu schreiben. Das hilft oft. Manche Geldgeber bleiben stur - da hilft dann nur der Weg vor Gericht.
C
craigh-na-dun
01.06.12 21:00
Herzlichen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Antworten!!!

In unserem Fall geht es um unsere eigene Immobilie (Haus und Kredit gehören meinem Mann und mir), die wir verkaufen würden. Ein zeitliches/finanzielles Problem liegt bei meinen Eltern nicht vor. Eine Zwischenfinanzierung ist nicht notwendig. Lediglich bei uns könnte es etwas eng werden, wenn sich der Hausverkauf stark verzögert und wir Altenteil UND die Raten an die Bank über mehrere Monate weiterzahlen müssten. Über einen Pfandtausch haben wir bereits nachgedacht, allerdings ist diese Alternative für meinen Vater ausgeschlossen.

Ich habe ein wenig Angst vor möglicherweise zusätzlich entstehenden Kosten durch Anwalts- und Gerichtskosten. Daher müssen wir diesen Schritt noch gut überdenken.

Viele Grüße
Craigh-na-dun
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