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ᐅ Das Bauen in einem Mischgebiet


Erstellt am: 15.04.12 21:39

D
djtyran
15.04.12 21:39
Beispiel: Ein Ehepaar kauft sich ein Grundstück in einem Mischgebiet, wo die wissen, das man dieses Grundstück auch zum teil als Gewerbe (Gastronomie) und Wohnung gleichzeitig nutzen kann, laut Aussagen der Behörden.

Das Ehepaar bauen sich jetzt ein großes Einfamilienhaus, wo erstmal bestrebt wurd, das ganze EG komplett mit zwei Einliegerwohnungen zu versehen um vermieten zu wollen und selbst im OG und DG wohnen möchten.

Mal angenommen, das Haus ist gebaut und eins von den Wohnungen im EG bleibt leer und wird nicht so einfach vermietet, weil sich kein Interessent für diese Wohnung zeigt, oder nur kurze Mieter drin sind etc..

Ist es möglich diese Wohnung zu einem Geschäft einfach umzuwandeln, sprich in eine kleine Gastronomie?

Gibt es dann irgendwelche "Anträge und Fristen" die man beachten muss um daraus einfach einen Laden umzuwandeln? Wenn es eine Frist geben sollte, wie lange dauert es im Durschnitt, das diese Wohnung jetzt öffentlich als Gastronomie oder Geschäft gilt und nutzbar ist?!

Das darauf folgende Problem was entstehen kann ist noch dies:

Wenn das Haus schon errichtet ist und die zwei Einliegerwohnungen schon gebaut wurden sind mit den Tragenden Wänden des ganzes Objekts etc., wo man nichts mehr an der Bauweise ändern kann und doch später wie oben beschrieben eins von den Wohnungen in eine kleine Gastronomie/Imbiss umwandeln möchte.....wie sieht es dann mit der "Toilettenpflicht" der Gastronomie aus?

Denn es gibt für neubauten einer öffentlichen Gastronomie mit Sitzplätze und WCs, Einhaltungen für ein Barrierefreies bauen für Schwerbehinderte/Rollstuhfahrer was für Neubauten berücksichtigt werden muss, sprich, vor einem Eingang Stufenlos sein und im inneren eins von den WCs Behindertengerecht errichtet werden muss.

So und jetzt, da dieses Gebäude ja schon errichtet wurden ist und doch als Bestandsgebäude in diesem Sinne gilt, müsste es doch Ausnahmen geben, doch normale WCs anbieten zu können ohne diese Barrierefreie Toilette errichten zu müssen, da diese Situation vorher nicht so gedacht wurden war.

Da es ja ein Mischgebiet ist denkt man ja direkt, das man hier flexibel sein kann und immer ein Hintertürchen auf hat, für was anderes gestalten zu können, falls es mit einer Einliegerwohnung nicht so gut klappen könnte und ein Teil des Gebäudes selbst ein Gewerbe betreiben möchte oder dieses Geschäft evtl. vermieten!?

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Hallo djtyran,

schau mal hier: Das Bauen in einem Mischgebiet. Da wird jeder fündig!
B
Bauexperte
15.04.12 22:26
Hallo,
djtyran schrieb:
Ist es möglich diese Wohnung zu einem Geschäft einfach umzuwandeln, sprich in eine kleine Gastronomie?
So "einfach" mal eben sicher nicht; es kommt darauf an, wie das Mischgebiet im Bebauungsplan beschrieben ist. Wenn dort Gastronomie erlaubt ist, kannst Du theoretisch einen Imbisssbetrieb beantragen.
djtyran schrieb:
Gibt es dann irgendwelche "Anträge und Fristen" die man beachten muss um daraus einfach einen Laden umzuwandeln? Wenn es eine Frist geben sollte, wie lange dauert es im Durschnitt, das diese Wohnung jetzt öffentlich als Gastronomie oder Geschäft gilt und nutzbar ist?!
Jede Menge - angefangen mit dem Frikadellenschein und endend mit der Konzession; das für Dich zuständige Ordnungsamt wird Dir rechtsgültige Auskunft erteilen.
djtyran schrieb:
... So und jetzt, da dieses Gebäude ja schon errichtet wurden ist und doch als Bestandsgebäude in diesem Sinne gilt, müsste es doch Ausnahmen geben, doch normale WCs anbieten zu können ohne diese Barrierefreie Toilette errichten zu müssen, da diese Situation vorher nicht so gedacht wurden war.
Falsch gedacht, hier greift kein Bestandsschutz, da ja noch keine Gastronomie eingerichtet ist. Und selbst wenn zuvor eine Gaststätte in einer der Einliegerwohnung betrieben worden wäre, hat das Ordnungsamt noch ein Wörtchen mit zu reden. Du brauchst eine Konzession für einen Imbiss oder eine Gaststätte und damit mußt Du die Anforderungen des Gesetzgebers an die sanitären Anlagen erfüllen. Wenn Du an einen "pingeligen" Prüfer gerätst, auch bis in die letzte Konsequenz.

Freundliche Grüße
einliegerwohnungengrundstückvermietenneubautenordnungsamt