ᐅ Bereitstellungszinsen - Wann beginnt der Zinsfreie Zeitraum?
Erstellt am: 16.03.12 13:21
P
Projekt 201216.03.12 13:21Hallo zusammen,
trotz Durchforstung des Internets ist mir eine Sache zum Thema Bereitstellungszins noch nicht ganz klar:
Ab wann beginnt üblicherweise der vereinbarte bereitstellungszinsenfreie Zeitraum von xx Monaten eines Baufinanzierungskredits?
a) ab dem Tag der Vertragsunterschrift
b) ab dem vereinbarten Termin der ersten Inanspruchnahme des Kredits/der ersten Kreditrate?
Gruß und Danke für Eure Infos!!
Projekt 2012
trotz Durchforstung des Internets ist mir eine Sache zum Thema Bereitstellungszins noch nicht ganz klar:
Ab wann beginnt üblicherweise der vereinbarte bereitstellungszinsenfreie Zeitraum von xx Monaten eines Baufinanzierungskredits?
a) ab dem Tag der Vertragsunterschrift
b) ab dem vereinbarten Termin der ersten Inanspruchnahme des Kredits/der ersten Kreditrate?
Gruß und Danke für Eure Infos!!
Projekt 2012
P
Projekt 201217.03.12 14:34....aber das Geld wird ja eigentlich erst ab dem Tage, an dem eine erste Teilauszahlung fällig wird, "bereit gestellt". Bis dahin kann die Bank doch noch damit "wirtschaften"....und selbst Zinsen dafür auf anderem Wege einnehmen....
Gruß
Projekt 2012
Gruß
Projekt 2012
G
GeorgPuetz18.03.12 11:44Die Frist beginnt am Tag der Unterschrift unter den Darlehensvertrag. Genau dann wird die Bank kalkulatorisch die Refinanzierung in die Wege leiten und ab genau diesem Tag steht das Darlehen auf Abruf bereit. Im Darlehensvertrag könnte man reinschreiben, ab welchem Datum Bauzinsen berechnet werden.
F
fischaqua15.04.12 14:44Hallo,
also ich habe ein Jahr Bereitstellungszinsfrei! Es wird der Kredit bereitgestellt und nach Bedarf abgerufen. Aber Bereitstellungszinsen werden erst nächstes Jahr fällig, habe ich mit meiner Bank so vereinbart!
also ich habe ein Jahr Bereitstellungszinsfrei! Es wird der Kredit bereitgestellt und nach Bedarf abgerufen. Aber Bereitstellungszinsen werden erst nächstes Jahr fällig, habe ich mit meiner Bank so vereinbart!
P
Projekt 201215.04.12 16:11Hallo,
danke für die Information. Dazu noch drei Nachfragen, die mich interessieren würden:
1) Haben die 12 Monate einen Zinsaufschlag "gekostet"?
2) Berechnen sich die Bereitstellungszinsen dann auf die gesamte Darlehenssumme oder den noch nicht abgerufenen Darlehensteil?
3) Berechnen sich die zwischenzeitlich zu zahlenden Darlehenszinsen auf die gesamte Darlehenssumme oder den bereits abgerufenen Darlehensteil?
Danke und Gruß
Projekt 2012
danke für die Information. Dazu noch drei Nachfragen, die mich interessieren würden:
1) Haben die 12 Monate einen Zinsaufschlag "gekostet"?
2) Berechnen sich die Bereitstellungszinsen dann auf die gesamte Darlehenssumme oder den noch nicht abgerufenen Darlehensteil?
3) Berechnen sich die zwischenzeitlich zu zahlenden Darlehenszinsen auf die gesamte Darlehenssumme oder den bereits abgerufenen Darlehensteil?
Danke und Gruß
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