Welche Kosten durch Bankkredit nicht abgedeckt?

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3Bauen

Sicher könnte ich die Bank einfach anrufen, aber ich denke, ich kann auch euch einfach mal fragen und vielleicht könnt ihr mir weitergeben.

Welche Kosten sind grundsätzlich nicht abgedeckt? Soweit ich weiß, die Notarkosten nicht und auch die Grunderwerbsteuer aber gibt es da noch weitere Kosten, die definitiv nicht abgedeckt sind?

Danke vorab für eure Antworten!
 
H

Häuslebauer40

Abgesehen davon, dass die Fragestellung als Solches ein Schmarren ist, weil grundsätzlich die Kosten vom Bankkredit abgedeckt sind, die dir finanziert werden, wirst Du beim Hausbau immer auf zahlreiche Zusatzkosten stoßen, die nicht vom Bankkredit abgedeckt sind. Das fängt bei Grunderwerbsteuer und Notarkosten an, geht über die Aufmusterung bis hin zu den anfangs höheren Heizkosten für das Aufheizen des Estrichs, die kaum jemand auf der Rechnung hat.
Wir können ja hier draus nen Kostensammelthread machen und mal aufzählen, was so alles an Zusatzkosten auf einen zukommen kann

Mal sehen, was mir auf Anhieb so alles einfällt (das ein oder andere kann je nach BU und Bauleistungsbeschreibung natürlich schon im Hauspreis enthalten sein, muss aber nicht):

- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten
- Vermessungskoten
- Kosten für Bodengrundgutachten
- Kosten für (zusätzlich erforderliche) Erdarbeiten
- Abfuhr von Erdaushub

- Kosten für Ausschachtung und Verlegung von Schmutz-/Regenwasserleitungen, sofern über die Bauleistungsbeschreibung hinausgehend

- Setzen und Anschließen einer Regenwasserzisterne, sofern im Bebauungsplan vorgesehen

- Anschlusskosten der Energieversorger und Telekom

- Baustelleneinrichtung (meistens im Hauspreis enthalten, hab ich aber schon anders gesehen)

- Sonderwünsche abseits des Hausstandards (Aufmusterung), wie z.B. zusätzliche Steckdosen (Standard reicht grundsätzlich nie)

- benötigte Einrichtung, wie z.B. Küche

- Gestaltung der Außenanlagen / Grünflächen

- etc. pp.

Hab ich was vergessen?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Welche Kosten sind grundsätzlich nicht abgedeckt?
1. Grundstück

- 5% Grunderwerbsteuer - kommunal unterschiedlich
- evtl. Maklergebühren, ca. 3,57% vom Grundstückspreis – kommunal unterschiedlich
- ca. 1,5% Notarkosten, gerechnet vom Grundstückspreis
3 x Eintragung ins Grundbuch (1. Auflassungsvormerkung, 2. Eigentumsübergang,
3. Eintragung der Grundschuld)

2. Finanzierung

- evtl. Beratungs-/Abschlusskosten Finanzierung, ca. 1,5 % der kompletten Darlehenssumme
- ca. 0,25% Bereitstellungszinsen, gemessen an der Darlehenssumme

3. Bauvorbereitung

- ca. € 2.800-€ 3.200,00 Vermessungsleistung (qualifizierte Lagepläne / Höhenvermessung /
Absteckung / Vermessung des Gebäudes)
- Bereitstellung der Anschlüsse für Bauwasser / Baustrom, ca. € 6,00 - € 8,00 Miete für
Standrohr/Tag, ca. € 300,00 Miete für Baustromzähler plus Verbräuche
- Gebühren (für Hausnummer, Genehmigung Entwässerung, Baugenehmigung), ca. € 1.000,00
– € 1.500,00, kommunal unterschiedlich
- Bauherrenhaftpflichtversicherung ca. € 80 - € 150,00/Jahr, je nach Versicherungsgesellschaft

3. Erdbau

- Abtransport des überschüssigen Erdreichs (normale Bodenverhältnisse) bei Keller, ca. € 1500,00
- Innere Erschließung (Schmutz-/Regenwasserleitungen), ca. € 2,500 – je nach Leitungsweg
- Revisionsschächte, Rigole bzw. Versickerungsschacht, ca. € 1.900,00 - € 2.200,00
- Reserve für Gründungsnebenkosten ca. € 8.000,00 für Bodenaustausch und/oder Ähnliches

4. Hausanschlusskosten

- Strom/Gas/Wasser/Telekom, Anschluss an die Kanalisation, ca. € 8000,00 - € 8.500,00 - kommunal unterschiedlich

5. Gebühren

- Abnahme der Entwässerungsleitung, ca. € 150,00 - kommunal unterschiedlich
- Schornsteinfeger (Abnahme des Schornsteins / Gasanlage - Achtung Gebühr fällt 2 x an), ca. € 200,00 - kommunal unterschiedlich
- Katasteramt (Übernahme der Daten des Vermessers in die Liegenschaftskarte), ca. € 150,00 – kommunal unterschiedlich

Insgesamt ca. € 35 - € 40.000,00


IN DIESER AUFLISTUNG SIND DIE ERFORDERLICHEN MITTEL FÜR BODENBELÄGE, Malerarbeiten SOWIE AUßENANLAGEN NOCH nicht BERÜCKSICHTIGT!

Freundliche Grüße
 
B

booger

die Küchenrechnung wurde wahrscheinlich abgelehnt, weil die Bank eine Küche nicht als Wertsteigerung anerkennt. somit ändert sich der Beleihungswert und die Konditionen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

.. lediglich die Aufmusterung nicht - aber das kann man ja vorher auch nicht kalkulieren.
Das ist nicht richtig!

Du kannst sehr wohl einen Betrag "X" für Dich festlegen, bis zu welchem Du Aufmusterungen einplanen willst und diesen der Finanzierung hinzufügen. Ob Du Dich später daran hältst, liegt in Deiner Verantwortung und Selbstdisziplin

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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