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ᐅ Gelten die Einkommensgrenzen auch nach Genehmigung?


Erstellt am: 10.10.25 18:38

L
LakraZ15BW
10.10.25 18:38
Hallo an alle,

ich habe erfolgreich alles hinter mir. Antrag, Genehmigung, etc. Insgesamt 1 Jahr Dauer ab Antragstellung bis zur Auszahlung im August. Hauskauf und Modernisierung. Es war aufreibend. Ich musste zwischenfinanzieren und wusste nicht, ob mein Antrag genehmigt wird. Der Schriftverkehr war epochal. Das habe ich noch nie so ausufernd erlebt. Die Sachbearbeiter waren freundlich und auskunftsbereit. Ich lag knapp unter der Einkommensgrenze und bin alleinige Eigentümerin.

Was ist, wenn ich jetzt heirate? Dann liege ich deutlich über der Einkommensgrenze. Oder spielt das nur eine Rolle, wenn beide Eigentümer sind? Spielt das nachträglich überhaupt noch eine Rolle? Der Kredit läuft ja 15 Jahre.

Danke Euch, falls ihr eine Antwort wisst.
G
GeraldG
11.10.25 12:09
Ist doch schon ausgezahlt, außerdem ist das Jahr ab Antragstellung schon herum, da passiert nichts mehr.
L
LakraZ15BW
11.10.25 12:14
Die Auszahlung ist nur ein Bestandteil des 15-jährigen Vertrages. Meine Frage war, ob die Voraussetzungen der Antragsgenehmigungen während der Vertragslaufzeit erfüllt sein müssen oder nur bis zum Zeitpunkt der Bewilligung/Auszahlung, z. B. doppeltes Einkommen in einem Haushalt ... ich vermute nein, aber sicher bin ich nicht.
G
GeraldG
11.10.25 12:20
Ich formuliere um: Die Bedingung, dass du die nächsten 12 Monate ab Antragstellung nicht über der Einkommensgrenze kommst ist doch schon erfüllt und die 12 Monate sind auch schon rum. Es ist also unmöglich die nicht mehr zu erfüllen. Was wäre das für eine Förderung, die dir verbietet die nächsten 15 Jahre mehr zu verdienen?
N
nordanney
11.10.25 12:52
LakraZ15BW schrieb:

Meine Frage war, ob die Voraussetzungen der Antragsgenehmigungen während der Vertragslaufzeit erfüllt sein müssen
Zur Bestätigung auch noch von mir: Nein, darfst gerne auch reich werden und Konzernvorstand sein
antragstellungeinkommensgrenze