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ᐅ NRW.BANK – Einkommensermittlung

Erstellt am: 12.08.25 09:13
A
annamoni
A
annamoni
12.08.25 09:13
Hallo zusammen,

laut den „Hinweisen zur Einkommenserklärung“ (UA-5402, 04/2025) der NRW.Bank wird bei dauerhaft geänderten Einkommensverhältnissen das aktuelle Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und soll berücksichtigt werden, wenn es die aktuelle Lebenslage widerspiegelt.

Mein Fall:
  • Noch angestellt (26 Std.), aber seit über 1 Jahr krankgeschrieben, wenn das Gehalt herangezogen wird 2% über Einkommensgrenze
  • Statt Gehalt Krankengeld
  • Ärztlich bestätigt dauerhaft < 3 Std. arbeitsfähig, DRV bestätigt keine Wiedereingliederung
  • Schwerbehindert (50 % GdB), Pflegegrad, Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft
Hat jemand Erfahrung, ob die NRW.BANK in so einer Situation tatsächlich das Krankengeld statt des Vorjahresgehalts für die Einkommensberechnung ansetzt? Gab es besondere Nachweise oder Probleme?

Danke für eure Rückmeldungen!

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Hallo annamoni,

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