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ᐅ Vorgehensweise Überschwenkungsrecht mit Last - Bayern

Erstellt am: 22.01.25 19:36
S
Simon-189
S
Schorsch_baut
23.01.25 08:46
Ist das nicht nur eine Bestätigung der Kenntnisnahme der Informationspflicht? Keine Zustimmung? Wir haben vor einigen Jahren in München in Schwabing gewohnt und sind mit so einem Schreiben über Anlieferungen mittels Kran öfter informiert worden, da die Hinterhöfe nicht anders zu bebauen waren.
N
nordanney
23.01.25 09:01
Schorsch_baut schrieb:

Ist das nicht nur eine Bestätigung der Kenntnisnahme der Informationspflicht? Keine Zustimmung?
Du kannst dann ja auch widersprechen. Endet dann wie im Urteil.
W
wiltshire
23.01.25 10:31
Simon-189 schrieb:

Wie würdet ihr vorgehen?
Ganz einfach das Überschwenkungsrecht gewähren. Die Wahrscheinlichkeit eines Bauunfalls ist extrem gering und zudem versichert. Die Wahrscheinlichkeit eines blöden nachbarlichen Starts ist sehr hoch bei der Nicht-Genehmigung.
N
nordanney
23.01.25 10:47
P.S. @Simon-189 Google mal nach Unfällen beim Überschwenken von Kränen im Rahmen von Einfamilienhaus Neubauten. Du wirst Dich wundern, wie wenig Du findest. Da findest Du extrem wenig Beiträge (höchstens fällt mal ein Autokran um, aber da verliert niemand etwas).
W
wiltshire
23.01.25 12:38
@Simon-189 ich habe mal ChatGPT gefragt.
Prompt: "Wie viele Häuser wurden in den letzten 25 Jahren beschädigt, weil ein Kran beim Überschwenken eine Ladung verloren hat?"
Die Antwort enthielt keinen einzigen Vorfall.
11ant23.01.25 14:37
Simon-189 schrieb:

Mir geht es nur darum, wenn Elemente am Kran hängen, dass dann nicht über unser Haus geschwenkt wird. Garten wie gesagt sehe ich gänzlich entspannt. [...] Dann werden wir die Bestätigung so formulieren, dass von einer Überschwenkung des Gebäudes wenn möglich abgesehen werden soll, der Garten aber zum Überschwenken genutzt werden darf.
wiltshire schrieb:

Ganz einfach das Überschwenkungsrecht gewähren. Die Wahrscheinlichkeit eines Bauunfalls ist extrem gering und zudem versichert. Die Wahrscheinlichkeit eines blöden nachbarlichen Starts ist sehr hoch bei der Nicht-Genehmigung.
Der Nachbar möge in einer maßstäblichen Zeichnung darlegen, wo der Kran steht und wie der Schwenkbereich des Krans ist. Dann sieht man, wo über Garten oder Haus geschwenkt würde. Das Gewicht einer Wandtafel ist im Fall des Absturzes mit dem Faktor 1 wirksam, egal mit nullkommawiewenig Wahrscheinlichkeit dieser eintritt. Statistik ist für Versicherungsmathematiker, im Schadensfall ist das befürchtete Ereignis voll evaluiert. Daher ja mein Vorschlag, sich entsprechend zu koordinieren, daß das Haus im Gefahrenfall menschenleer ist und nur Material leiden würde.
nordanney schrieb:

Du kannst dann ja auch widersprechen. Endet dann wie im Urteil.
Einen substantiierten Widerspruch müßte das Gericht schon berücksichtigen, und in der Folge einen "ich queruliere, bloß weil ich es kann" Verweigerer überstimmen, aber Gefahr und Anstrengung zur Ernstfallvermeidung auch angemessen wägen. Es braucht also niemand sein Erschlagenwerden zu erdulden, bloß weil der Nachbar ebenfalls Rechte hat.
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kran