Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Veränderung Konditionen nach Ablauf Zinsbindungsfrist – wie hoch?


Erstellt am: 01.12.24 11:56

K
kinder0815
01.12.24 11:56
Zinsbindungsfrist ist zum 30.10.24 abgelaufen, der Vertrag läuft jetzt mit veränderlichen Konditionen weiter. Anschlussfinanzierung ist nicht unbedingt nötig, da der Rest in wenigen Monaten komplett zurückbezahlt werden kann.

Nur – wie berechnet sich denn die Zinshöhe? Im Vertrag steht:

3.2 Verzinsung
Das Darlehen ist mit 1,690 v. H. pro Jahr zu verzinsen. Dieser Sollzinssatz ist bis zum 30.10.2024 gebunden (Zinsbindungsfrist). Wird bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist keine neue Zinsvereinbarung getroffen, so läuft das Darlehen zu veränderlichen Konditionen weiter. Der veränderliche Sollzinssatz beträgt derzeit 2,020 v. H. Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: 3-Monats EURIBOR kaufm. gerundet auf 2-Nachkommastellen (Bezeichnung des Referenzzinssatzes gemäß§ 6759 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch). Maßgeblich ist der am 24.09.20 14 ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig am 5. Bankarbeitstag vor Quartalsende überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0, 1999 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsschluss (s. o.) bzw. der letzten Anpassung des Sollzinssatzes verändert, sinkt oder steigt der Sollzinssatz um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 1. des Folgemonats

Der Darlehensnehmer wird nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei jeder Zinsanpassung (Unterrichtungsintervall) über den Sollzinssatz, die angepasste Höhe der Teilzahlungen und die Zahl und die Fälligkeit der Teilzahlungen, sofern sich diese ändern, unterrichtet. Die Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das das Darlehen in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden.

Die Spka kommt auf einen neuen Zinssatz von 5,34 %, ich komme dagegen auf:

Veränderlicher Basiszins: 2,02 % über Differenz 3M-Euribor zu 24.09.2014
3 Monats Euribor 24.09.2014: 0,083 %, gerundet 0,08 %
3 Monats Euribor 01.11.2024: 3,085 %, gerundet 3,09 % > Differenz: 3,01 %
Basiszins 01.11.24: 3,01 % + 2,02 % = 5,03 %

Wo liegt mein Denkfehler?

Danke.
N
nordanney
01.12.24 12:42
Schau mal auf das Datum 5 Tage vor Quartalsende. Also Ende September. Dann sollte es passen
K
kinder0815
01.12.24 12:44
Ich versteh deine Antwort nicht … ? Was sehe ich an dem Datum und wie passt das dann?
J
Jesse Custer
01.12.24 13:50
Dein Referenzdatum ist nicht der 01.11. mit 3,085 %, sondern der 24.09.2024 - so, wie es im Vertrag steht. Dann passt es, was die Bank berechnet.
K
kinder0815
01.12.24 14:00
Danke euch beiden! Hab mich wohl erfolgreich von der Zinsbindungsfrist verwirren lassen.
sparkassezinsbindungsfristsollzinssatzvertragdarlehenteilzahlungenbasiszins