Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Liegenschaftskataster unser Haus fehlt.


Erstellt am: 26.10.24 01:22

H
Harakiri
26.10.24 11:00
Na ja, ist dennoch eine Pflicht, und ab jetzt kann sich der Inhaber nicht damit ausreden, dass er von der fehlenden Einmessung nichts gewusst hat. Ob er das Geld jetzt bezahlt oder in 5 Jahren, wenn es auffällt, wird wahrscheinlich keinen Riesenunterschied machen, kann aber u.U. sich etwas Ärger sparen.

Von dem Gesetz hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sofort, spätestens 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme, die Einmessung zu beantragen.

Schau doch in den Bauunterlagen, ob du den Vermesser für die Grob/Feinabsteckung identifizieren kannst – vermutlich wurde der auch mit der Einmessung beauftragt, sofern es ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Kann eventuell Klarheit schaffen - nach Beauftragung, kann tatsächlich bis zu 3 Jahre „liegen bleiben“. War bei uns z.B. auch so, aus praktischen Gründen (wollten parallel noch Grenzsteine für die Straße bzw. Stadtflächen setzen, aber die Außenanlagen waren nicht fertig)
N
Neuer von Da
27.10.24 00:00
Erstmal danke für Antworten.

An die Vorbesitzerin, wäre nur gerichtlich ran zukommen.

Ich werde das nötige tun, und abwarten.

Unterlagen zum vermessen habe ich keine,
Das Grundstück wurde damals durch 4 geteilt und eingemessen.
N
Neuer von Da
27.10.24 00:03
Harakiri schrieb:

Na ja, ist dennoch eine Pflicht, und ab jetzt kann sich der Inhaber nicht damit ausreden, dass er von der fehlenden Einmessung nichts gewusst hat. Ob er das Geld jetzt bezahlt oder in 5 Jahren, wenn es auffällt, wird wahrscheinlich keinen Riesenunterschied machen, kann aber u.U. sich etwas Ärger sparen.

Von dem Gesetz hat der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sofort, spätestens 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme, die Einmessung zu beantragen.

Schau doch in den Bauunterlagen, ob du den Vermesser für die Grob/Feinabsteckung identifizieren kannst – vermutlich wurde der auch mit der Einmessung beauftragt, sofern es ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist. Kann eventuell Klarheit schaffen - nach Beauftragung, kann tatsächlich bis zu 3 Jahre „liegen bleiben“. War bei uns z.B. auch so, aus praktischen Gründen (wollten parallel noch Grenzsteine für die Straße bzw. Stadtflächen setzen, aber die Außenanlagen waren nicht fertig)


Doch kann, ich weiß von nichts 🙂

Es war ja der Nachbar, der es mir erzählt hat.

Wenn sie kommen kommen sie.
Aber das Dorf ist klein, mein Herz ist rein, so schlafe ich ein.
N
nordanney
27.10.24 00:50
Neuer von Da schrieb:

Es war ja der Nachbar, der es mir erzählt hat.
Weil der Schwager eines Bekannten der Schulfreundin so etwas gehört hat?
N
Neuer von Da
27.10.24 02:27
nordanney schrieb:

Weil der Schwager eines Bekannten der Schulfreundin so etwas gehört hat?


Naja ich hab das Liegenschaftskataster schon online angekuckt.
Fehlt
B
Buchsbaum066
27.10.24 08:29
Also was mich wundert , wieso kauft man ein Haus ohne Katatsterauszug? Der gehört doch eientlich unabdingbar zu den Kaufunterlagen ebenso dazu wie ein Grundbuchauszug. Soll ja kein Vorwurf sein sein, sondern nur eine Frage.

Noch dazu wo man die Liegenschaftskarten kostenlos und online einsehen kann. Das wäre mein erster Blick schon vor dem Kauf gewesen.
einmessung