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ᐅ Abschlagszahlung, Baumangel, Baufortschritt zu langsam


Erstellt am: 26.10.11 19:07

I
iteach
26.10.11 19:07
Wie kann ich eine Abschlagszahlung legal kürzen, wenn ein Mangel vorliegt? Muss ich eine bestimmte Form einhalten, z. B. schriftlich mit Einschreiben usw. Muss ich begründen, wofür die Kürzung ist? Wer legt fest, wie viel ich kürzen darf? Muss die Kürzung explizit bei dieser speziellen Rate sein oder kann diese auch später erfolgen (Bsp Rate Fenster bezahlt, da i. O. nun sind Fenster unbrauchbar, da mit Putz beschmiert). Kann man dann z. B. Rate Elektroinstallation kürzen?
Mal angenommen, die Fertigstellung eines Hauses ist für Anfang November zugesagt, dies kann aber aufgrund von Fehlern, die die Organisation der Gewerke betrifft, nicht eingehalten werden. Darf ich die dann späteren Forderungen kürzen, um die Hausbaufirma dazu zu bewegen, den Rest der Arbeiten schneller als bisher zu erledigen? Wenn ja, wie viel? Ich fürchte nämlich, dass die Schlussrate die anfallende Vertragsstrafe nicht Decken wird.
B
Bauexperte
26.10.11 20:47
Hallo,

iteach schrieb:
Wie kann ich eine Abschlagszahlung legal kürzen, wenn ein Mangel vorliegt?

Hast Du Deinen Werkvertrag nach Baugesetzbuch oder VOB abgeschlossen?

Freundliche Grüße
I
iteach
27.10.11 07:28
Baugesetzbuch.
Die Leistung ist immer nach oder bei Erbringung zu zahlen (Leistungen nach Baubeschreibung).
I
iteach
27.10.11 13:40
Die Bauzeit verlängert sich, weil es weder Bauleiter noch Geschäftsführung schaffen, die Firmen rechtzeitig auf die Baustelle zu bekommen. Das ist die Aussage des Bauleiters, der Baufortschritt ist schriftlich von uns festgehalten und deckt sich mit dem generierten Bauablaufplan, den wir nach langem Bitten und Betteln erhalten haben.
In unserem Vertrag steht, die Bauzeit beträgt X Arbeitstage. Folgende Kalendertage sind hinzuzurechnen
Im Falle des Verzugs hat der An dem Ag eine Vertragsstrafe in Höhe von X pro Arbeitstag zu zahlen.
Natürlich haben wir es mit Reden versucht, aber das bringt in der momentanen Lage nichts mehr. Die Herrschaften haben ein Talent, alles schön zu reden und lassen uns jedes Mal ins Leere laufen. Mit dem Ergebnis, dass nichts passiert.
Eine VOB haben wir nie erhalten, einen Bauvertrag, eine Bau- und Leistungsbeschreibung, einen Zahlungsplan – das war’s.
B
Bauexperte
28.10.11 10:32
Hallo,

iteach schrieb:
Die Bauzeit verlängert sich, weil es weder Bauleiter noch Geschäftsführung schaffen, die Firmen rechtzeitig auf die Baustelle zu bekommen. Das ist die Aussage des Bauleiters, der Baufortschritt ist schriftlich von uns festgehalten und deckt sich mit dem generierten Bauablaufplan, den wir nach langem Bitten und Betteln erhalten haben.

Das mit dem Bauablaufplan ist eine Krankheit vieler BU
Wenn der Bauleiter diese Aussage getätigt hat, sollte er auch bereit sein, dies schriftlich zu dokumentieren; das würde Dich ein Stück voran bringen.

iteach schrieb:
In unserem Vertrag steht, die Bauzeit beträgt X Arbeitstage. Folgende Kalendertage sind hinzuzurechnen…Im Falle des Verzugs hat der An dem Ag eine Vertragsstrafe in Höhe von X pro Arbeitstag zu zahlen. Natürlich haben wir es mit Reden versucht, aber das bringt in der momentanen Lage nichts mehr. Die Herrschaften haben ein Talent, alles schön zu reden und lassen uns jedes Mal ins Leere laufen. Mit dem Ergebnis, dass nichts passiert.

Ok, dann mußt Du Deinen Vertragspartner zunächst in Verzug setzen, schriftlich und mit Einschreiben/Rückschein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Deinem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden muß. Dazu legst Du das - dann hoffentlich vorliegende -Schriftstück Deines Bauleiters bei und listest die Gewerke auf, die sich nachweislich und ohne Angabe von Gründen im Verzug befinden. Mit diesem Schreiben kündigst Du gleichzeitig an, dass Du - im Falle der Bauzeitüberschreitung - von der vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe Gebrauch machen wirst, mit dem Werktag, ab welchem die reguläre Bauzeit überschritten wird.

Auf dieses Schreiben ERSch wird Dein Anbieter reagieren (müssen), denn es eröffnet ihm die Möglichkeit, den Verzug - soweit vorhanden - zu erläutern, Vorschläge zu unterbreiten, eine beiderseitige Lösung herbeizuführen; kein Anbieter zahlt gerne freiwillig. Erst wenn das fruchtlos abläuft, kannst Du die Abschlagszahlungen kürzen!

Eines solltest Du Dir merken: wenn reden Nichts bringt - immer schreiben! Alles, was nachweisbar "auf dem Tisch liegt" läßt sich nicht ignorieren, erzwingt eine Reaktion

iteach schrieb:
Eine VOB haben wir nie erhalten, einen Bauvertrag, eine Bau- und Leistungsbeschreibung, einen Zahlungsplan – das war’s.

Das verstehe ich nicht - mit wem baust Du denn?

Freundliche Grüße
I
iteach
29.10.11 08:22
Leider bekommen wir gar nichts schriftlich. Der Bauleiter ist so eine Sache für sich. "Egal was passiert - ich bin nicht schuld." oder "Ich darf das nicht zu laut sagen, denn ich will ja noch weiter mit denen arbeiten." Soviel dann zum Thema unabhängiger Berater. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob sich der Weg in die Öffentlichkeit wirklich etwas bringt, oder ob wir uns damit nur mehr Ärger einhandeln, als den, den wir ohnehin schon haben.
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