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ᐅ Grunderwerbsteuer auf Grundstück nur oder auch auf das Haus in Hessen


Erstellt am: 28.04.24 17:47

S
Seglock
28.04.24 17:47
Hallo zusammen,

wir planen mit Town & Country Haus in Hessen ein Grundstück zu kaufen und zu bauen.
Nun, das Grundstück wird von Town & Country Zentrale separat verkauft, bauen tut ein lokaler Franchisenehmer.
Stellt sich die Frage mit welcher Grundsteuer zu rechnen ist? Unterschied zw. dieser nur auf das Grundstück oder auf Grundstück +Hausbaukosten sind natürlich mehrere Zehntausende Euros.
Der Hintergrund, dass wenn es eine Verbindung zwischen Bauträger und Grundstücksverkäufer gibt eventuell eben für beides die Steuer anfallen kann, ist bekannt.
Nun sagt der Lokale Franchisenehmer dass sowas zwar nicht ausgeschlossen ist aber zumindest für Hessen unwahrscheinlich und nicht die Praxis ist.
Klar - der Bauträger ist auch daran interessiert zu verkaufen.
Kann man diese Aussage für Hessen bestätigen bzw. gibt es Fälle wo es widerlegt wäre?
Danke
O
Odyssee77
28.04.24 18:04
Zunächst: Deinem Text nach sprichst Du von der Grunderwerbsteuer, nicht von der Grundsteuer.

Könntet Ihr das Grundstück kaufen und mit einem anderen Unternehmen Eurer Wahl bebauen ? Ich würde wetten nein, und dann ist es ein Koppelgeschäft, was zur Folge hat, dass auch auf das Haus die Grunderwerbsteuer fällig wird.
S
Seglock
28.04.24 18:20
Odyssee77 schrieb:

Zunächst: Deinem Text nach sprichst Du von der Grunderwerbsteuer, nicht von der Grundsteuer.

Könntet Ihr das Grundstück kaufen und mit einem anderen Unternehmen Eurer Wahl bebauen ? Ich würde wetten nein, und dann ist es ein Koppelgeschäft, was zur Folge hat, dass auch auf das Haus die Grunderwerbsteuer fällig wird.
Ja, Grunderwerbsteuer, klar.
Wie ich geschrieben habe, den Zusammenhang, anhand welchen die Grunderwerbsteuer dann sowohl auf das Grundstück als auch auf das Haus fallen, ist mir klar.
Es geht mir um die Aussage meines potentiellen Bauträgers, dass in diesen „klassischen“ Fall - bei Massa Haus,
Allkauf Haus und co ist es ja nicht anders, die haben alle Grundstückservices wo man Grundstücke vermittelt unter der Bedienung, dass man mit der Firma dann auch baut - in der Praxis in Hessen die Finanzämter eben nicht aktiv nach solchen Zusammenhängen suchen und man sehr wahrscheinlich nur mit der Grunderwerbsteuer für das Grundstück „auskommt“.
Kann es stimmen?
M
markusla
28.04.24 19:53
Das kommt darauf an, was im Kaufvertrag des Grundstücks steht. Den bekommt das Finanzamt in Kopie.
sobald dort drinsteht der Bau muss mit einem bestimmten Unternehmen erfolgen, ist es ein Koppelgeschäft.
N
nordanney
28.04.24 20:42
Seglock schrieb:

Nun, das Grundstück wird von Town & Country Zentrale separat verkauft, bauen tut ein lokaler Franchisenehmer.
Eindeutige Antwort auf Deine Frage: Das ist ein gekoppeltes Geschäft, auf das zwingend Grunderwerbsteuer auf Haus UND Grundstück zu entrichten ist. Warum? Weil Du das Grundstück nur bekommst, wenn Du mit Town & Country baust. Darüber kann man leider auch nicht diskutieren.

Kannst nur "Glück" haben, dass das FA es nicht merkt. Du musst aber auch Angaben zum Bau machen - und dann kommt bei den von Dir genannten Anbietern gerne die Frage vom FA, ob ein Zusammenhang zwischen Bau und Kauf besteht. Jeder Finanzbeamte kennt das Thema in- und auswendig, so dass dort immer die Alarmglocken klingeln.

Seglock schrieb:

Es geht mir um die Aussage meines potentiellen Bauträgers, dass in diesen „klassischen“ Fall - bei Massa Haus, Allkauf Haus und co ist es ja nicht anders, die haben alle Grundstückservices wo man Grundstücke vermittelt unter der Bedienung, dass man mit der Firma dann auch baut - in der Praxis in Hessen die Finanzämter eben nicht aktiv nach solchen Zusammenhängen suchen und man sehr wahrscheinlich nur mit der Grunderwerbsteuer für das Grundstück „auskommt“.
Also sagt Town & Country Dir, dass Du Steuerhinterziehung betreiben sollst - sie weisen Dich ja schon darauf hin, dass ein gekoppeltes Geschäft mit Steuerpflicht besteht. Plan auf jeden Fall die volle Grunderwerbsteuer ein.
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